AERZTE Steiermark | Juni 2020

ÆRZTE Steiermark  || 06|2020 31 ÄRZTEKAMMER in die Ärzteliste eingetragen sind. Abhängig von der indi­ viduellen Situation der Ein­ tragungswerberin bzw. des Eintragungswerbers (Erstan­ meldung, Zugang aus dem Ausland, Wiederanmeldung) sind unterschiedliche Unter­ lagen vorzulegen. Beispielhaft seien hier die nachfolgenden Dokumente angeführt, die gem. § 27 Abs 2 ÄrzteG im Original (bzw. bei Dokumenten, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausge- stellt sind, jeweils in beglaubi- gter Übersetzung) vorzulegen sind: y Amtlicher Lichtbildausweis y Promotionsurkunde y (Fach-)Arzt-Diplom y Polizeiliches von absolvierten Ausbil­ dungszeiten gem. § 27 Abs 2 bzw. § 27 Abs 4 ÄAO 2015 („Umstieg“) Standesführung Wer Mitglied der Ärztekam­ mer für Steiermark werden möchte, muss die zur Ein­ tragung in die Ärzteliste er­ forderlichen Dokumente im Original vorlegen. Das betrifft Ärztinnen und Ärzte, die sich zum ersten Mal bei der Ärztekammer registrieren ge­ nauso wie jene, die sich wie­ der anmelden oder aus dem Ausland in die Steiermark kommen. Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte, welche zum Zeitpunkt der Aufnah­ me der ärztlichen Tätigkeit in der Steiermark bei einer anderen Landesärztekammer gemeldet und dadurch bereits DIE ÄK VIA E-MAIL & FAX Allgemeiner Posteingang aek@aekstmk.or.at Fax 0316/815671 Presseabteilung presse@aekstmk.or.at Fax 0316/815671 Informations- und Mit- gliederservice info@aekstmk.or.at Fax 0316/8044-790 Kurie Niedergelassene Ärzte ngl.aerzte@aekstmk.or.at Fax 0316/8044-135 Kurie Angestellte Ärzte angestellte.aerzte@ aekstmk.or.at Fax 0316/8044-130 Wohlfahrtsfonds wff@aekstmk.or.at Fax 0316/8044-136 Ärztliche Ausbildung ausbildung@aekstmk.or.at Fax 0316/8044-143 Fortbildung fortbildung@aekstmk.or.at Fax 0316/8044-132 Ärztliches Recht & Be- schwerdemanagement recht@aekstmk.or.at Fax 0316/815671 EDV & IT edv@aekstmk.or.at Fax 0316/815671 Immobilien immobilien@aekstmk.or.at Fax 0316/8044-138 Buchhaltung buchhaltung@ aekstmk.or.at Fax 0316/8044-23 Führungszeugnis y Bestätigung über die ge­ sundheitliche Eignung Nähere Informationen, von wem welche Unterlagen vor­ zulegen sind, finden Sie auf unserer Homepage unter www.aekstmk.or.at/215. Nehmen Sie bitte allenfalls mit den Mitarbeitern des Informa­ tions- und Mitgliederservice telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, um Ihre indivi­ duelle Situation zu besprechen. Die Formulare der Ärzte­ kammer (zB Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste, Wiederanmeldung) müssen nicht im Original vorgelegt werden. Die Übermittlung ist per E-Mail, Fax, als Kopie auf dem Postweg oder als Ein­ wurf in den Briefkasten bei der Ärztekammer möglich. ABER BITTE MIT ... MASKE! > Persönliche Vorsprachen sind derzeit nur gegen vorherige Terminvereinbarungen möglich. Bei persönlichen Vorsprachen besteht – wie in anderen Kundenzonen auch – „Maskenpflicht“. > Der Zutritt der Ärztekammer Steiermark ist nur über das Informations- und Mitgliederservice möglich. Hier wird Ihre Terminvereinbarung überprüft und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner verständigt. > Bitte bringen Sie Ihren persönlichen „Mund-Nasen-Schutz“ mit und legen Sie diesen vor Betreten des Hauses an. > Bei Betreten des Gebäudes bitten wir Sie, Ihre Hände zu desinfizieren. Ein Desinfektionsspender ist im Eingangsbereich vorhanden. > Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine zur Vorsprache und so zeitgerecht, dass möglichst keine Wartezeiten für Sie entstehen und Menschenansammlungen vermieden werden können. Der Lift darf nur von einer Person verwendet werden.

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