AERZTE Steiermark | Juni 2020
WIRTSCHAFT & ERFOLG CARMEN RENNER Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpen sionsalter für Männer und Frauen gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Folgende Zusammenfassung soll einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und das Procedere geben: Erreichen der Altersgrenze y Regelpensionsalter ist für Männer und Frauen das vollendete 65. Lebensjahr y Möglichkeit einer vorzei tigen Altersversorgung ab dem vollendeten 60. Le- bensjahr (mit lebenslangen Abschlägen) Voraussetzungen y Zurücklegung aller Kassenverträge (inkl. des Vertrages für die Gesun denuntersuchung) → Bitte beachten Sie die Kündi- gungsfrist von mindestens einem Quartal! y Beendigung aller Dienstverhältnisse y Bei Gruppenpraxen mit Kassenverträgen → Nachweis des Aus- scheidens des Gesellschafters bzw. Gesell- schafterwech- sels y Begleichung sämtlicher zum Wohlfahrtsfonds muss im Vorhinein beantragt werden. y Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds → Aus- füllen eines vorgefertigten Formulars, dieses kann auf der Homepage herunter- geladen oder direkt beim Wohlfahrtsfonds angefor- dert werden. y Zusätzlich zum Antrag an den Wohlfahrtsfonds müssen folgende Beilagen übermittelt werden: - Antrag auf bargeld lose Pensionszahlung (Standardformular der Bank) - Bestätigung über die Beendigung des Dienstverhältnisses - Bestätigungen über die Beendigung sämt licher Kassenverträge Wann wird meine Pension ausbezahlt? y Bei Erfüllen der Vorausset zungen und Vorlage aller notwendigen Unterlagen. y Die erste Pension wird im Nachhi nein ausbezahlt. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein aus bezahlt. y Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung zwei Pensionen überwie sen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen je weils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensions abrechnung wird auch der individuelle Pensionsbe- scheid erstellt. Für Fragen zur Pension steht Ihnen das Team des Wohl- fahrtsfonds gerne zur Ver- fügung: Tel.: (0316) 8044-64 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Stichtag bestehenden offe nen Beiträge Möglichkeiten nach Pensionsantritt: y Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit als Wahlärztin/-arzt y Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit als Wohnsitzärztin/-arzt y Beendigung der ärztlichen Tätigkeit samt Streichung aus der Ärzteliste y Eintragung als außeror dentliches Mitglied y WICHTIG: Es darf kein ärztliches Dienstverhältnis bestehen und auch nicht zukünftig eingegangen werden, da dies ansonsten zum Aussetzen der Pensi- on vom Wohlfahrtsfonds führen würde. Wie und wann ... komme ich zu meiner Pen sion vom Wohlfahrtsfonds und vom Staat (SVS oder ASVG bzw. Beamtenpension): y Beide Pensionen müssen separat beantragt werden. y Die Altersversorgung vom Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension. Wohlfahrtsfonds: Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersversorgung Foto: Fotolia 36 ÆRZTE Steiermark || 06|2020
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