AERZTE Steiermark | Juni 2020

WIRTSCHAFT & ERFOLG CARMEN RENNER Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpen­ sionsalter für Männer und Frauen gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Folgende Zusammenfassung soll einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und das Procedere geben: Erreichen der Altersgrenze y Regelpensionsalter ist für Männer und Frauen das vollendete 65. Lebensjahr y Möglichkeit einer vorzei­ tigen Altersversorgung ab dem vollendeten 60. Le- bensjahr (mit lebenslangen Abschlägen) Voraussetzungen y Zurücklegung aller Kassenverträge (inkl. des Vertrages für die Gesun­ denuntersuchung) → Bitte beachten Sie die Kündi- gungsfrist von mindestens einem Quartal! y Beendigung aller Dienstverhältnisse y Bei Gruppenpraxen mit Kassenverträgen → Nachweis des Aus- scheidens des Gesellschafters bzw. Gesell- schafterwech- sels y Begleichung sämtlicher zum Wohlfahrtsfonds muss im Vorhinein beantragt werden. y Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds → Aus- füllen eines vorgefertigten Formulars, dieses kann auf der Homepage herunter- geladen oder direkt beim Wohlfahrtsfonds angefor- dert werden. y Zusätzlich zum Antrag an den Wohlfahrtsfonds müssen folgende Beilagen übermittelt werden: - Antrag auf bargeld­ lose Pensionszahlung (Standardformular der Bank) - Bestätigung über die Beendigung des Dienstverhältnisses - Bestätigungen über die Beendigung sämt­ licher Kassenverträge Wann wird meine Pension ausbezahlt? y Bei Erfüllen der Vorausset­ zungen und Vorlage aller notwendigen Unterlagen. y Die erste Pension wird im Nachhi­ nein ausbezahlt. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein aus­ bezahlt. y Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung zwei Pensionen überwie­ sen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen je­ weils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensions­ abrechnung wird auch der individuelle Pensionsbe- scheid erstellt. Für Fragen zur Pension steht Ihnen das Team des Wohl- fahrtsfonds gerne zur Ver- fügung: Tel.: (0316) 8044-64 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Stichtag bestehenden offe­ nen Beiträge Möglichkeiten nach Pensionsantritt: y Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit als Wahlärztin/-arzt y Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit als Wohnsitzärztin/-arzt y Beendigung der ärztlichen Tätigkeit samt Streichung aus der Ärzteliste y Eintragung als außeror­ dentliches Mitglied y WICHTIG: Es darf kein ärztliches Dienstverhältnis bestehen und auch nicht zukünftig eingegangen werden, da dies ansonsten zum Aussetzen der Pensi- on vom Wohlfahrtsfonds führen würde. Wie und wann ... komme ich zu meiner Pen­ sion vom Wohlfahrtsfonds und vom Staat (SVS oder ASVG bzw. Beamtenpension): y Beide Pensionen müssen separat beantragt werden. y Die Altersversorgung vom Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension. Wohlfahrtsfonds: Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersversorgung Foto: Fotolia 36 ÆRZTE Steiermark  || 06|2020

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