AERZTE Steiermark | Juni 2020
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Alexander Moussa • Gerd Wonisch BETRIFFT : Kassenärztinnen und Kassenärzte Serie • Teil 17 Vorauszahlungen für KassenärztInnen – Regelungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nat l iche Vorauszah lung ist ein Drittel von 70 % des Gesamthonorars zu leis ten. Die monatliche Honorar vorauszahlung wird am 3. des Monats, für den die Zahlung bestimmt ist, abgefertigt. Der errechnete Betrag wird kaufmännisch auf den nächst höheren bzw. nächst nied rigeren durch € 50,-- teilbaren Betrag auf- bzw. abgerundet. Die Anweisung des Resthono rars auf die Quartalsabrech nung wird jeweils am 1. des vierten Monats, der auf das Kalendervierteljahr folgt, für das die Abrechnung durchge führt wurde, vorgenommen. Im Jänner erfolgt die Anwei sung am 2. des Monats. Achtung! Regelung bei Krankheit: Muss eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt (sämtliche Gesellschafter einer Grup penpraxis) wegen einer Er krankung ihre bzw. seine ärztliche Tätigkeit vorüber gehend einstellen, so wird die auf die Krankmeldung folgende monatliche Voraus zahlung auf die Hälfte der vertraglichen Höhe herabge setzt, höchstens jedoch mit € 1.000,-- (für längstens sechs Monate) geleistet (bei Ver tragsgruppenpraxen mul tipliziert sich der Be Im Rahmen der Vertragspartnerschu lung werden Sie von der ÖGK über das Procedere einer ev. Voraus zahlung für die ersten beiden Ab rechnungsquartale informiert. Ansprechpartner in der ÖGK Lan desstelle Stmk. ist Gruppenleiter Markus Huber (Tel. 05 0766-151124 bzw. markus.huber@oegk.at) . Vorteil: Bei Nachfolgepraxismodellen kann eine Akontierung aufgrund der vergangenen Umsätze und somit eine kontinuierliche Akontierung erfolgen. WICHTIGER TIPP trag von € 1.000,-- mit der Anzahl der Gesellschafter). Die monatliche Vorauszah lung ist in der vertraglichen Höhe aufzunehmen, wenn die Vertragsärztin bzw. der Ver tragsarzt bis zur Fälligkeit der übernächsten Vorauszahlung ihre/seine Tätigkeit wieder ausübt. TIPP für neue VertragsärztInnen: Bitte stimmen Sie sich vor Öf fnung Ihrer vertragsärztlichen Pra xis mit der ÖGK ab, damit Sie eine monatliche Vorauszah lung erhalten, insbesondere wenn die Praxis keinen Vor gänger hatte bzw. die Plan stel le neu g e s c h a f f e n wurde. Gerade während der Pan demie ist es für ÖGK-Ver tragsärztinnen und -ärzte sehr wichtig, dass das mo natliche Akonto durch die ÖGK gesichert ist. Die ver traglichen Grundlagen für die monatliche Vorauszah lung finden sich in der Ho norarordnung im Punkt VII (Rechnungslegung, Honora rabrechnung und Honoraran weisung). Unter der Voraus setzung, dass die Vertragsärz tin bzw. der Vertragsarzt die Abrechnung zum festgesetz ten Einreichungstermin (das ist der 15. des Monats nach dem Quartalsende) übermit telt, wird für die laufende Vertragstätigkeit eine monat liche Honorarvorauszahlung gewährt. Die monatliche Vorauszah lung wird eingestellt, wenn die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt ihre bzw. seine Abrechnungsunterlagen nicht bis zum festgesetzten Einrei chungstermin vorgelegt hat und keine Terminverlänge rung bewilligt wurde. Für die Berechnung der mo natlichen Honorarvoraus zahlung wird die letzte von der Gemeinsamen Ärztever- rechnungsstelle fertiggestell te Honorarabrechnung (mit Ausnahme der des jeweiligen ersten Kalendervierteljahres) a ls Grund lage ge nommen. Als mo Fotos: Fotolia 46 ÆRZTE Steiermark || 06|2020
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