AERZTE Steiermark | Juni 2020
50 ÆRZTE Steiermark || 06|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Gemäß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisen- bahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Verträge ausgeschrieben ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Graz Graz-Gries (BVAEB): 1 ab 01.04.2020 St. Margarethen an der Raab, Bezirk Weiz (BVAEB): 1 ab 01.04.2020 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungs- bogen mit allen für die Bewerbung notwendi- gen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steier- mark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 06.07.2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer un- ter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zu- sätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Mo- nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Spra- che ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufs- berechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsge- bietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenos- senschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärz- tekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforder- lich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfra- gen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 06/2020
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