AERZTE Steiermark | September 2020
ÆRZTE Steiermark || 09|2020 23 Foto: Adobe Stock CORONA-STRATEGIE das des Landes (Institut für Lebensmittelsicherheit, Vete- rinärmedizin und Umwelt). Niederösterreich schickt die Proben zu Novogenia nach Salzburg, Screening-Auswer- tungen machen die Kranken- haus-Labors. „Bei möglichen Kapazitäts-Engpässen“ stehen weitere Labors in Nieder österreich und Wien zur Ver- fügung. Salzburg lässt nicht im Salzburger Novegenia-La- bor testen, sondern in dem der SALK, im Labor Mustafa und im Tauernklinikum-Labor. Oberösterreich und die Stei- ermark nennen jeweils sechs öffentliche und private Labors. In Tirol und Wien sind es jeweils fünf. Auch hier gilt also das Prinzip der Vielfalt. Aber die muss ja in diesem Fall nicht schlecht sein. Auch wenn es ein wei- teres Indiz dafür ist, dass jedes Bundesland auf eigene Faust das macht, was es für richtig hält. Ergebnisses dauere es – „im besten Fall“ – nur 5 Stunden. Aber: „Der Zeitraum davor (…) ist kaum einzugrenzen, da die verschiedensten Um- stände diesen beeinflussen können.“ Von Wien kommen keine diesbezüglichen zeit- lichen Angaben: „Von der Einmeldung der Testung, zur Durchführung, über die Aus- wertung bis hin zur Kontakt- aufnahme mit den Betrof- fenen sind viele verschiedene Personen und Organisationen beteiligt. Zusammen mit al- len Organisationen ist man um rasche Abhandlung all dieser Arbeitsschritte bemüht und arbeitet mit Hochdruck an der raschen Ergebnisbe- kanntgabe.“ Wer erhält die Informationen? Was passiert mit dem Test- Ergebnis? In allen Fällen be- kommen es die zuständigen Bezirksbehörden. Nieder österreich und das Burgen- land weisen darauf hin, dass sie die „betroffene Person“ informieren und etwaige wei- tere Maßnahmen besprechen. Oberösterreich versichert, neben der Bezirksverwal- tungsbehörde immer auch die getestete Person zu informie- ren, genauso Wien. Salzburg unterscheidet nach eigenem Bekunden zwischen nega- tiven und positiven Ergeb- nissen. Negative Ergebnisse erhält „entweder die Hotline 1450, wenn der Verdacht von dort gemeldet wurde, oder der zuweisende Arzt. Positive Ergebnisse erhält grundsätz- lich die zuständige Gesund- heitsbehörde. Das Labor gibt positive Ergebnisse in das elektronische Meldesystem (EMS) ein.“ Fazit: Selbst im kleinen Öster reich gibt es teils eklatante regionale Unterschiede in der Handhabung der Testungen – obwohl diese grundsätzlich auf den gleichen rechtlichen Vorgaben beruhen. Bisweilen entsteht aber auch der Ein- druck, dass gleiche – oder zumindest ähnliche – Vor- gangsweisen nur unterschied- lich beschrieben werden. Dennoch: Homogenität der Test-Prozesse ist bestenfalls bedingt gegeben. Niederösterreich testet in Salzburg, Salzburg auch Das gilt auch für die Labors, die mit den Testungen beauf- tragt werden. Das Burgenland lässt bei der AGES testen, daneben testen die Labors der Burgenlän- dischen Krankenanstaltenge- sellschaft und der Barmher- zigen Brüder PatientInnen vor Spitalsbehandlungen. Kärnten nutzt ebenfalls das Labor der Spitalsgesellschaft (Kabeg) in Klagenfurt und In den öster- reichischen Bundesländern gelten sehr un- terschiedliche Regeln für das Testen. Daher sind Vergleiche schwierig – zumal auch verschieden gezählt wird.
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