AERZTE Steiermark | September 2020
ÆRZTE Steiermark || 09|2020 37 PRAXIS Zuckerlösung mit Hauttinktur verwechselt Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich in einer Ordi- nation. Betroffen war eine Patientin, zwischen 21 und 30 Jahre alt, die auf der Intensivstation aufgenommen werden musste. Gemeldet wurde der Vorfall von einem Arzt/einer Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. Die Patientin kam an einem Wochentag im Routinebe- trieb in eine allgemeinmedizinische Ordination, um zur Abklärung eines Polyzystischen Ovarialsyndroms einen Glukosetoleranztest durchführen zu lassen. Zur Vorbe- reitung nahm der/die Ordinationsassistent/in eine braune Magistrale-Glasflasche aus jenem Kühlschrankfach, in dem üblicherweise die OGTT-Lösung aufbewahrt wird. Er/sie überreichte die Flasche dem/der diplomierten Kran- kenpfleger/in, der/die den Test durchführte. Die Patientin wurde aufgefordert, die zwischenzeitlich in ein Glas um- gefüllte Flüssigkeit in einem Zug auszutrinken. Daraufhin entwickelte die Patientin Übelkeit, Brechreiz, Kreislauf- probleme und eine Bewusstseinstrübung. Es stellte sich heraus, dass sie statt der Glukoselösung eine toxische Hauttinktur zu sich genommen hatte. Ergebnis: Der Fehler wurde rasch erkannt, die Rettung gerufen, die Vergiftungszentrale kontaktiert und die aufnehmende Intensivstation vorinformiert. So konnte die von der Vergiftungszentrale empfohlene Therapie ehestmöglich umgesetzt werden: Es wurde eine Gastroskopie samt Magenspülung durchgeführt, Aktivkohle verabreicht, eine Schutzintubation durchgeführt, ebenso eine Bron- choskopie inklusive Lavage und eine Hämofiltration mit CytoSorb-Filter. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin regt an, magistrale Glas- flaschen, deren Inhalt keinesfalls oral eingenommen werden darf, entsprechend zu kennzeichnen. Bereits der Schraubverschluss solle mit einem Giftsymbol versehen werden und auf das Klebeetikett der Flasche sei ein ent- sprechender schriftlicher Warnhinweis aufzudrucken. Einen wesentlichen Gefahrenpunkt sieht der/die meldende Arzt/Ärztin auch im multipersonellen Arbeitsablauf, bei dem sich eine handelnde Person auf die andere verlässt und nicht selbst das Etikett der zugereichten Flasche kon- trolliert. Der aktuelle Fall des Monats wurde nicht von CIRSmedi- cal-ExpertInnen kommentiert. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Foto: Schiffer Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Der Tipp von der Expertin Übermittlung von Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigungen: Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Ärztinnen und Ärzten sowie Kinder von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten, die sich noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden und die eine Kinderunterstützung bzw. (Halb-) Waisenversorgung des Wohlfahrtsfonds beziehen, müssen jedes Semester (Winter- und Sommersemester) die laufende Berufs- oder Schulausbildung nachweisen. Bitte schicken Sie uns immer automatisch die aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung zu. Sie können uns diese Bestätigungen per Post, Fax (0316- 8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Carmen Renner
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