AERZTE Steiermark | September 2020

48 ÆRZTE Steiermark  || 09|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Gemäß § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Berg- bau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Verträge ausgeschrieben: ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Weiz St. Margarethen an der Raab (BVAEB): 1 ab 01.01.2021 Bezirk Leibnitz Leutschach , (BVAEB): 1 ab 01.01.2021 FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz-Zentrum-Links (BVAEB): 1 Graz-Linkes Murufer-Süd (BVAEB): 1 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 13.10.2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Nieder- gelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag bei- gelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; so- fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberech- tigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations- staates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzufüh- ren, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 09/2020 AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz-Rechtes Murufer-Süd (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2021 Fürstenfeld, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2021 Innere Medizin Deutschlandsberg, Bezirk Deutschlandsberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2021 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekam- mer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 13.10.2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekam- mer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärzte- kammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksich- tigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Rei- hungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; so- fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberech- tigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations- staates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzufüh- ren, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. >

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