AERZTE Steiermark | Oktober 2020

WIRTSCHAFT & ERFOLG ÆRZTE Steiermark  || 10|2020 35 Foto: beigestellt Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne COVID 19 Tests in der Praxis niederge­ lassener ÄrztInnen: Das entspre- chende Gesetz, wonach künf- tig Corona-Testungen auch bei HausärztInnen durchge- führt werden können, wurde beschlossen. Die Testungen können auf freiwilliger Ba- sis angeboten werden. Der Aufwand für dieses Angebot ist nicht unerheblich, da für räumliche Ressourcen und/ oder für separate Ordina- tionszeiten gesorgt werden muss, um Verdachtsfälle zu testen. Für die Durchführung eines COVID-19-Tests (Probenent- nahme samt Material, für die Auswertung der Probe sowie für die jeweilige Dokumen- tation) wird die Honorierung von den Krankenversiche- rungsträgern übernommen. Die dementsprechenden Ta- rife stehen zu diesem Zeit- punkt noch nicht fest. Jedenfalls werden diese Pau- schalgebühren umgehend nach Bekanntgabe in die Ta- rifdatei der Steirischen Ärzte- kammer eingearbeitet und zur Verfügung gestellt. Zuzah- lungen der Patientinnen und Patienten sind unzulässig. Die Österreichische Gesund- heitskasse sorgt für die not- wendigen Schutzausrüstungen, die von der Steirischen Ärzte- kammer verteilt werden. Alwin Günzberg ist Geschäftsführer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg der Radiologie. Telekonferenz ist gleichsam der große Bru- der des Telekonzils. Mehrere ÄrztInnen an verschiedenen Orten evaluieren eine laufen- de medizinische Behandlung. Neben Benefits wie Ersparnis von Besuchs- oder Kontroll- wegen, bestenfalls auch dem „barrierefreien“ Zugang zu Spitzenmedizin aus regio- naler Randlage heraus, sticht in Pandemie-Zeiten die Kon- taktlosigkeit bei der Behand- lung hervor. Aber: Die Or- dination samt Ordinations- assistenz komplett ins Home Office zu verlagern, ist und bleibt dennoch „Zukunftsmu- sik“ – und das möge auch so bleiben –, so der einmütige Wunsch der allermeisten Pati- entInnen und ihrer ärztlichen BehandlerInnen. Derzeit gilt wohl vor allem, unvollstän- dige Feedback-loops zwischen ÄrztInnen und PatientInnen förderungsfähigen Investiti- onen beläuft sich zwischen 7 % und 14 % der Anschaffungs­ kosten, die nicht zurückzu- zahlen sind. Anträge können bis 28. Febru- ar 2021 an das aws (Austria Wirtschaftsservice) gestellt werden. Neben einer Reihe von ökologischen Maßnah- men wie Photovoltaik werden auch Investitionen in Anla- gen für Medizintechnik und Produkte, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind, mit 14 % bezuschusst. Zu letzteren gehören u. a. medizinische Gesichtsmasken oder Desinfektionsmittel, die zu einer Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 10 -5 führen. Link https://www.aws.at/corona- hilfen-des-bundes/aws-investi- tionspraemie/ digital zu unterstützen – und Fortbildungskurse im Webi- nar zu absolvieren. In Aufgeschobenes investieren In eine nahe konkrete Zu- kunft weist die Förderungs- richtlinie „COVID-19-Inves­ titionsprämie für Unterneh- men“ der österreichischen Bundesregierung. Seit August gilt: „Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung, Gesund- heit/LifeScience, welche den Strukturwandel der österrei- chischen Wirtschaft begüns­ tigen, werden schwerpunkt- mäßig unterstützt“, so die „Förderungsrichtlinie „CO- VID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“. Für KMU wie Arztpraxen ist die Untergrenze von minimal EUR 5.000.- pro Antrag re- levant. Der Zuschuss bei den Seite 30 von 30 Anhang 3 - Besonders geförderte Gesundheits- und /LifeScience- Investitionen Mit 14% geförderte Investitionen sind 1. Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich.  Link FAQ 2. Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung, das sind 2.1. Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel (ÖNORM EN 149) 2.2. Medizinische Gesichtsmasken (ÖNORM EN 14683) 2.3. Schutzkleidung gegen Infektionserreger (ÖNORM EN 14126) 2.4. Chemikalienschutzanzüge (ÖNORM EN 14605) 2.5. Operationskleidung und -abdecktücher 2.5.1. Operationsabdecktücher und -mäntel (ÖNORM EN 13795-1) 2.5.2. Rein-Luft-Kleidung (ÖNORM EN 13795-2) 2.6. Persönlicher Augenschutz (ÖNORM EN 166) 2.7. Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch (ÖNORM EN455) 2.8. Desinfektionsmittel, die zu einer Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 10 −5 führen; 2.9. Beatmungsgeräten für die Intensivpflege (ÖVE/ÖNORM EN ISO 80601-2-12:2020 06 15) Der Volltext der Förderrichtlinie findet sich unter https://www. aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_ Investitionspraemie_RL_2.pdf

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