AERZTE Steiermark | Oktober 2020

PRAXIS Sound alike von Hydal und Vendal Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag im Routinebetrieb einer Krankenhaus-Station. Betroffen war eine Patientin zwischen 31 und 40 Jahren; gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Arzt/Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. In der Früh klagte die Patientin, die wegen eines N. bron- chi stationär aufgenommen worden war, über starke tho- rakale Schmerzen und Atemnot. Der/die Oberarzt/-ärztin beauftragte eine/n Turnusarzt/-ärztin, bei Bedarf eine halbe Ampulle Vendal subkutan zu verabreichen. Diese/r, noch am Beginn seiner/ihrer Ausbildung und mit nicht- deutscher Muttersprache, verordnete nach dem Kontakt mit der Patientin fälschlicherweise eine halbe Ampulle Hydal. Trotz zweimaliger Nachfrage der Pflegeperson beharrte er/sie auf seiner Verordnung und eine halbe Am- pulle Hydal wurde injiziert. Erst im Anschluss fragte er/sie bei den Arztkollegen nach. Diese suchten die Patientin sofort auf, die bewusstlos, zyanotisch und mit Atemstillstand im Bett lag. Der Herz­ alarm wurde verständigt und umgehend die Reanimation aufgenommen. Danach setzte die Spontanatmung wieder ein und der Puls war palpabel. Die Patientin wurde auf die hauseigene Intensivstation verlegt. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin betont die Wichtigkeit aktiven Nachfragens bei Unklarheiten, fordert bessere Schulung ein und regt an, weniger Verantwortung an unerfahrene ÄrztInnen zu übertragen, insbesondere bei mangelhaften Deutschkenntnissen. Auch hätte die Pflege insistieren müssen, da auf dieser Station üblicherweise kein Hydal subkutan verabreicht werde. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e ExpertIn der Bundesfachgruppe für Lungenkrank- heiten mahnt eine laufende Wissensüberprüfung bei den MitarbeiterInnen bezüglich Medikamentenverabreichung ein, aber auch die Überprüfung des Sprachverständnisses. Gerade bei Jüngeren könne es immer wieder zu Verständ- nisproblemen bei Medikamentenbezeichnungen kommen, woraus sich ein Wiederholungspotential ergebe. Ein/e ExpertIn des BIQG sieht in einer strukturierten und standardisierten Einschulung die Lösung, ebenso in kla- ren Regeln, wann welche Aufgaben durch Auszubildende selbstverantwortlich übernommen werden. Gleichzeitig betont er/sie die Wichtigkeit eines offenen Kommunika- tionsklimas, „das Nachfragen nicht nur zulässt, sondern fördert“. CIRSmedical.at FALL DES MONATS ho- soll : Um klich nlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Der Tipp von der Expertin Änderung bei der Kündigungsfrist von Kassenverträgen Kassenverträge können unter Einhaltung einer dreimo- natigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderviertel- jahres gekündigt werden. Im Interesse eines nahtlosen Überganges raten wir, ein Dreivierteljahr – spätestens jedoch ein halbes Jahr – vor der geplanten Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit die Kassenverträge zu kündigen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Terminvereinbarung unter Tel. 0316 8044 DW 69 Birgit Pöttler Kurie niedergelassene Ärzte 36 ÆRZTE Steiermark  || 10|2020

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