AERZTE Steiermark | Oktober 2020

48 ÆRZTE Steiermark  || 10|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Gemäß § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages wird nachstehender Vertrag ausgeschrieben: Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlos- senen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR: FACHÄRZT/INNEN Innere Medizin Paldau, Bezirk Südoststeiermark (SVS): 1 ab 01.01.2021 FACHÄRZT/INNEN Psychiatrie bzw. Psychiatrie und psychoth. Medizin Hart bei Graz, Bezirk Graz-Umgebung (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2021 Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihr Interesse für die ausge- schriebenen Verträge bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung sind die aufgelegten Bewerbungs- bögen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unter- lagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 10. November 2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier- mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekam- mer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niederge- lassene Ärzte abrufbar. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zu- sätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Mo- nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Spra- che ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufs- berechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsge- bietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenos- senschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärz- tekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforder- lich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfra- gen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 10/2020

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