AERZTE Steiermark | Oktober 2020
6 ÆRZTE Steiermark || 10|2020 BEREICH Eiko Meister Keine Nulllohnrunde in der KAGes Es wird immer absurder. Von einem Spital (-sverbund) wird berichtet, der die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter als „Dank“ für die Belas tung in Coronazeiten mit Lebkuchen beschenkt. Weil es einfacher ist, allen Lebkuchen zu geben, statt besondere Corona-Heldinnen und -Helden zu benennen, die einen zweiten Urlaubstag ver- dienen. Ob Urlaub (der aber schwierig zu organisieren ist und fast zwangsläufig zu Mehrarbeit für andere führt) oder Lebkuchen, eines ist klar: Geld gibt es keines bzw. nur für jene Landesbediensteten, die das Glück haben, nicht in einem Landeskranken- haus, sondern anderswo im Sozial- und Pflegebe- reich beschäftigt zu sein. Bei der Belohnung gibt es also eine Zweiklassen- Gesellschaft. Dafür dürfte mit Gleichbehandlung bei der Bestrafung zu rechnen sein. Bestrafung in Form einer Nulllohnrunde, die Landes- und Gemeindebediensteten schon avisiert wurde, wo aber zu befürchten ist, dass die Landesgesellschaft KAGes in den Sog ihres Eigentümers gerät. Aber eine Nulllohnrunde würden die in der KAGes hart Arbeitenden ohne Zweifel als schwe- ren Affront betrachten. Und als Ausdruck einer Missachtung, die durch Urlaubs- oder gar nur Lebkuchen-Geschenke und verbales Lob nicht einmal im Ansatz wettgemacht werden kann. Die Spitäler werden geschätzt, weil die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegenden und die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe von den Patientinnen und Patienten geschätzt werden. Sie zu frustrieren und zornig zu machen, nimmt den Landeskran- kenhäusern die Seele. Betten und Geräte verlieren ohne Menschen vollkommen an Bedeutung. Das mag der Eigentümer Land bedenken. Und der Krankenanstaltengesellschaft den Freiraum geben, um ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (auch) finanziell die Wertschätzung zu vermitteln, die ihnen zusteht. Vizepräsident Dr. Eiko Meister ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. INTRA KONT A Die telefonische Krankmeldung wurde zu Beginn der Corona- Zeit eingeführt, um das Risiko einer Infektion infolge eines Ordinationsbesuchs zwecks Krankschreibung möglichst einzu- dämmen. Mit 1. September 2020 wurde die telefonische Krankmeldung von der Österreichischen Gesundheitskasse wieder weitgehend verboten bzw. auf COVID-19-Fälle eingeschränkt. Das trotz mehrfacher Kritik, vor allem auch angesichts der wieder stei- genden Infektionszahlen. Argumentiert wurde unter anderem auch mit dem möglichen Missbrauch dieser Möglichkeit der telefonischen Krankmel- dung. Nationalratsabgeordnete der SPÖ stellten im September eine Parlamentarische Anfrage an das Gesundheitsministerium. Unter anderem wollten sie wissen, ob es Beschwerden gegeben hätte bzw. ob Missbrauchsfälle bekannt seien. Gesundheitsminister Rudolf Anschober beantwortete die An- frage am 22. September schriftlich: „Bei der Österreichischen Gesundheitskasse sind keine Be- schwerden – weder von Patient/inn/en noch von Vertragspart- ner/inne/n – im Zusammenhang mit der telefonischen Krank- schreibung eingegangen. Auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisen- bahnen und Bergbau sind keine Beschwerden bekannt. Weder der ÖGK noch der BVAEB sind zum jetzigen Zeitpunkt Missbrauchsfälle oder Versuche bekannt. Auch in meinem Ressort sind keine Hinweise auf einen allfälligen Missbrauch der Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung einge- gangen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein solches Entge- genkommen in Pandemiezeiten nicht auch als Anreiz zum Missbrauch dienen kann und keinerlei Maßnahmen zur Ver- meidung von Missbrauchsfällen getroffen werden müssten.“ Der Umfrage lag auch eine Statistik der Österreichischen Ge- sundheitskasse bei, in der die Krankenstandsmeldungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse für den Juni 2020 mit denen für den Juni 2019 verglichen wurden. Laut dieser Statis tik gab es im Juni 2020 um mehr als 25.000 Krankmeldungen weniger als im Juni 2019 – bzw. 86/1.000 Versicherte im Juni 2020 und 98/1.000 Versicherte im Juni 2019. 2 D BATTE Parlamentarische Anfragebeantwortung „… keine Hinweise auf einen allfälligen Missbrauch“
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