AERZTE Steiermark | November 2020

ÆRZTE Steiermark  || 11|2020 43 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Auch im Lockdown zum Arzt! Lockdown Nummer 2 führt offenbar dazu, dass Menschen wieder verstärkt notwendige Arztbesuche vermeiden. Die Ärztekammer steuert dagegen, auch wenn das schwierig ist. Für die große Mehrheit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist klar: Menschen, die ärztliche Hilfe benötigen, sollen sie bekommen, trotz COVID-19, trotz neuerlichem Lockdown im Spätherbst 2020. Aber – so wie schon im Früh- jahr – hat sich sehr rasch abgezeichnet: Viele Menschen verschleppen Arztbesuche, nicht nur die für Kontroll- untersuchungen (die natür- lich auch notwendig sind), sondern sogar für prekäre Akutfälle (es muss ja nicht immer der lebensbedrohliche Herzinfarkt sein). So berich- tete etwa eine kinderärztliche Praxis, dass Eltern bereits ver- einbarte Inf luenza-Impfter­ mine für ihre Kinder kurzer- hand absagten bzw. auf später verschieben wollten. In mehreren Wellen hat die Ärztekammer über die Medi- en auf die Bevölkerung ein- gewirkt, ihr bereits in der Verfassung der Weltgesund- heitsorganisation vor fast 75 Jahren festgeschriebenes Recht auf den „Besitz des bestmöglichen Gesundheits- zustandes“ – der vielfach nur durch ärztliche Hilfe abzusi- chern bzw. wiederherzustel- len ist – auch wahrzunehmen. Kein einfaches Unterfangen, denn diffuse Angst – ob be- gründet oder unbegründet – hat mächtige Auswirkungen. Bereits vor Beginn der ak- tuellen Lockdown-Kommu- nikation informierte eine Kampagne unter dem Motto „Sie brauchen ärztliche Hilfe? Bitte gleich in der Ordina- tion“. Im Einklang mit den Empfehlungen unter anderem der Österreichischen Ärzte- kammer und dem Wunsch der meisten Ärztinnen und Ärzte (siehe auch „Frage des Monats“, Seite 4) natürlich mit der Ergänzung, vorher zwecks Terminvereinbarung in der Ordination anzurufen. Damit hat die Ordination auch die Möglichkeit, den Pa- tientinnen und Patienten ihre individuellen Hygiene- und Schutzbestimmungen im Zu- sammenhang mit COVID-19 zu vermitteln. Die unmissverständliche Bot- schaft, zur Ärztin oder zum Arzt zu gehen, ist auch Inhalt der Kommunikation in klas- sischen und sozialen Medien: „Wir empfehlen allen Steire- rinnen und Steirern, ärzt- liche Kontrolluntersuchungen nicht zu verschleppen“, sagte Kurienobmann VP Christoph Schweighofer etwa in der Kleinen Zeitung – unmittel- bar vor Lockdown-Beginn. Abwesenheitsmeldungen bei Ordinations- schließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokra- tisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor­ genommen haben, wird die Meldung an die Ärzte­ kammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen wer- den in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46 ) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Ge- sundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st ). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung mel- den. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekam- mer Steiermark und auf ordinationen.st Sie brauchen ärztliche Hilfe? Bitte gleich in der Ordination Anrufen! Anrufen! Anrufen! Und einen Termin bekommen, nicht lange imWartezimmer sitzen. Alle Telefonnummern auf der Website der Ärztekammer Steiermark www.aekstmk.or.at Dort einfach Ärztesuche AUFRUFEN und Ärztin/Arzt Anrufen! Anrufen! Anrufen! www.aekstmk.or.at Inserat Anrufen 200x62_WOCHE.indd 1 13.10.2020 12:20:20 Immer zur Ärz- tin oder zum Arzt – auch im Lockdown, nur sich an die Regelungen der jeweiligen Or- dination halten. Dazu ist ein vorhergehender Anruf sinnvoll.

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