AERZTE Steiermark | November 2020

44 ÆRZTE Steiermark  || 11|2020 Fotos: Stelzl, Adobe Stock Der ganz normale Praxiswahnsinn PRAKTISCH TÄGLICH Von Ulrike Stelzl Das Handling und das Hendl Seit elf Jahren bin ich nun in der Kassenordi. So einiges ist in dieser Zeit passiert. Gleich im ersten Jahr strengte einer meiner Nachbarn einen Prozess an und wollte mich da rausklagen. Die Geschichte zog sich über mehrere Jahre, denn der erste Richter wurde krank, die zweite schwanger usw. Mir im Nacken saßen ein hoher Kredit und die Existenzangst. Jeden Tag hatte ich Angst, dass eine einstweilige Schließung verfügt würde. Bis wir irgendwann an eine junge Aushilfsrichterin gerieten, die in zwei Minuten den Albtraum beendete. Ein paar relativ ru- hige Jahre später entfernte der Nachbar unter uns eine Wand. Meine Ordination senkte sich ein wenig. Die mehrere Meter langen Risse hatten Breiten von über zwei Zentimetern. Teures Gutachten, noch teurere Sanierung meiner Wände. Geld vom Verursacher habe ich bis heute keines gesehen. Danach kamen ein paar holprige Jahre aufgrund gesundheit- licher Probleme, die uns plötzlich alt aussehen ließen. Doch all die Jahre war ich gerne Kassenärztin. Zusammen mit B, der besten aller Assistentinnen, die heuer nach über zehn Jahren in Pension ging, und meinem Göttergatten als „part time“- Assistent (nein, das ist nicht der Herr Doktor, das ist der Herr Magister und der Doktor bin immer noch ich!) haben wir einen Betrieb aufgebaut, auf den ich stolz bin. Ich habe einen Job, den ich liebe, und ein Team, auf das ich mich verlassen kann. Im Frühling kam Corona, im Sommer ging die alte Assistentin in Pension und die neue arbeitete sich ganz gut ein. Es war mühsam, es war stressig, aber ich war zuversichtlich, dass das Leben in der Ordi weitergehen würde. Letzte Woche erklärte meine neue Assistentin, dass sie sich doch etwas Anderes vorgestellt hätte und kündigte ihren Ausstieg zum ehestmöglichen Zeitpunkt an. Keine Chance, rechtzeitig jemanden zu finden, geschweige denn einzuarbei- ten. Alles hatten wir bisher bewältigt, aber das Handling der herbstlichen Patientenflut gepaart mit den coronabedingten Erschwernissen beschert mir Panikattacken. „Wie sollen wir das zu zweit nur handlen?“, jammere ich den Göttergatten an. Zur Antwort kommt ein begeistertes „Siehst, Hendl hatten wir schon lang keines mehr. Sollen wir wieder mal Backhendl beimWirten unten holen oder soll ich lieber Hendlhaxen in der Pfanne braten oder ein ganzes im Römertopf?“ So hat offenbar jeder seine eigenen Problemschwerpunkte. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemein­ medizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Leoben Leoben-Seegraben , (ÖGK, BVAEB, SVS) : 1 ab 01.01.2021, Anschubfinanzierung Euro 70.000,00 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekam- mer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 7.12.2020 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekam- mer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärzte- kammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksich- tigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Rei- hungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; so- fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberech- tigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations- staates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Österreichische Gesundheitskasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Österreichische Gesundheitskasse weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzufüh- ren, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK- Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamt- vertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 11/2020

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=