AERZTE Steiermark | Dezember 2020

ÆRZTE Steiermark  || 12|2020 29 STEUER Eine Berechnung des Umsatz- (rückgangs) beziehungsweise der Fixkosten auf Basis einer Einnahmen-Ausgaben-Rech- nung ist weiterhin möglich. Zu beachten ist dabei aber, dass zum Beispiel Akonto- zahlungen, die von der ÖGK in den relevanten genannten Betrachtungszeiträumen zu- fließen, auf vergangenen „um- satzstärkeren“ Abrechnungs- perioden basieren und erst durch den Spitzenabgleich am zweitfolgenden Quartals­ ende den tatsächlichen Um- satzrückgang zeigen. Gleiches gilt bei Wahlärztinnen und Wahlärzten, deren zuvor er- brachte Leistungen erst ver- spätet und damit innerhalb des relevanten Betrachtungs- zeitraumes zuf ließen. Das kann dazu führen, dass ein höherer Umsatz ausgewie- sen wird als tatsächlich an Leistungen innerhalb dieses Betrachtungszeitraumes er- bracht wurden. Durch das Abstellen auf den Zeitpunkt der Leistungser- bringung können solche Ver- zerrungen bei der Ermittlung des Umsatzrückgangs ver- mieden werden. Der Fixkostenzuschuss hängt ab von der Höhe des Umsatz- rückgangs und ist wie folgt gestaffelt: y 40–60 Prozent Umsatz- ausfall: 25 Prozent Ersatz- leistung der dem Zeitraum zuzuordnenden Fixkosten; y 60–80 Prozent Umsatzaus- fall: 50 Prozent Ersatzleis­ tung der dem Zeitraum zuzuordnenden Fixkosten; y 80–100 Prozent Umsatz- ausfall: 75 Prozent Ersatz- leistung der dem Zeitraum zuzuordnenden Fixkosten. Gefördert werden Fixkosten wie Geschäftsraummieten, betriebliche Versicherungen, Zahlungen für Strom, Gas, Telekommuni kation, be- triebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel Lizenzkosten, Kosten für Operating Leasing, Steuerberatungskosten sowie Zinsaufwendungen. Ein ange- messener Unternehmerlohn (in der Höhe von mindestens 666,67 Euro und maximal 2.666,67 Euro pro Monat) kann für Einzelunterneh- mer und Gesellschafter einer Gruppenpraxis OG angesetzt werden. Zusätzlich können bei einem Fixkostenzuschuss in der Höhe von maximal 12.000 Euro Steuerberatungs- kosten für die Antragstellung im Ausmaß von 500 Euro angesetzt werden. Abschreibungen können ba- sierend auf den derzeitigen Regelungen nicht geltend ge- macht werden. Der Zuschuss ist um etwaige andere För- derungen (zum Beispiel Zu- wendungen von Gebietskör- perschaften beziehungsweise gemäß Epidemiegesetz etc.) zu kürzen. Hingegen kürzen Zahlungen iZm der Kurzar- beit sowie aus dem Härtefall- fonds den Fixkostenzuschuss nicht. Die Auszahlung des Fixkostenzuschusses muss spätestens bis 31. August 2021 beantragt werden. Der An- trag und alle für die Auszah- lung des Fixkostenzuschusses erforderlichen Informationen, Daten und Nachweise müs- sen über FinanzOnline einge- bracht werden. Investitionsprämie 2020 Profitieren kann man von der steuerfreien Investitionsprä- mie von sieben beziehungs- Die Interdisziplinäre Kontakt- und Anlaufstelle I.K.A. in Graz sucht ab Februar/März 2021 eine/n Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin 30 Wochenstunden Die Arbeitsfelder der I.K.A. • Indikation, Einstellungsbegleitung, Rezeptur und Therapieführung im Rahmen der Substitutionsbehandlung • Allgemeinmedizinische & Suchtmedizinische Grundversorgung • Pflegerische Betreuung & Gesundheitsvorsorge • Klinisch-psychologische Diagnostik & Behandlung • Sozialarbeiterische Beratung & Betreuung • Case- und Care-Management Wir suchen eine Ärztin/einen Arzt mit ... • Interesse an der Arbeit mit suchtkranken Menschen • Interesse an interdisziplinärer Teamarbeit • Jus Practicandi und Substitutionsdiplom bzw. der Bereitschaft dieses Diplom zu absolvieren • Erwünscht: Berufserfahrung in der Arbeit mit suchtkranken Menschen Wir bieten ... • 30-Wochenstunden-Anstellung ab Feb./März 2021 • Geregelte, familienfreundliche Arbeitszeiten – ohne Journal- und Nachtdienste • Mindesteinstufung EUR 3.963,30 brutto/Monat (Basis 38 Wst.; entspricht Schema SI/3, Stufe 1) zzgl. anzurechnender Vordienstzeiten und Zulagen • Externe Supervision, aktives Fortbildungsmanage- ment & gutes Betriebsklima in einem multipro- fessionellen Team Bei Interesse senden Sie bitte die Bewerbungen an: Margit.Pufitsch-Weber@vorsorgemedizin.st

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