AERZTE Steiermark | Dezember 2020
WIRTSCHAFT & ERFOLG sie müssen ab einer gewissen Größe der Behörde nur ange- zeigt werden. Ein Glück hat der Arzt/die Ärztin dann, wenn eine Nachbarwohnung frei ist, die sich gut mit den beste- henden Räumen zu- sammenlegen lässt. Ein zweiter, eige- ner Eingang und ein Isolierraum sind gewonnen. Problemat i s ch könnte allerdings auch hier bleiben, was auch sonst viel K r e - ativität f o r d e r t : der 1-m-Ab- stand in den Gängen. Eine Variante ist, den Gang freizuhalten und die Patientin/den Patienten direkt ins Behandlungs- zimmer bringen, keines- falls im Wartezimmer oder Anmeldungsbe- reich warten lassen. Oder diese Termine vor oder hinter die übliche Öff- nungszeit legen. Weiters emp- fiehlt sich eine Koje am Ein- gang, wo dem Eintretenden – und eventuell einer gesunden Begleit- person – Fieber gemessen und er v o n eingeplant. Er lässt sich aber auch an eine Praxis, die vor- zugsweise ebenerdig liegt, anbauen. Davor sollte man sich im Flächenwidmungs- plan versichern: Was darf ohne Widmungsänderung ge- baut werden? Wenn komplexe Bauvorhaben bestehen, wenn ein bestehendes Gebäude er- weitert, Wände versetzt, eine Widmung verändert oder in die Statik eingegriffen wird, muss das die zuständige Bau- behörde bewilligen. Bei der Planung sollte dann nicht gespart, sondern rund 8 Prozent der Bausumme kalku- l i e r t w e r - den. Anbauten sind mit 1.400 bis 1.800 Euro/m 2 in Bezug auf die Nutzfläche* teurer als ein frei- stehendes Haus – aufgrund der vielen Anpassungen an das und im Haupthaus wie Durchbrüche. Deshalb sollte man überlegen, ob sich nicht im Keller oder im Dachge- schoss Räume adaptieren lassen. Wird dringend ein Zusatzraum benötigt, kommt man mit einem Container- Raum am günstigsten. Praxen in Mietshäusern oder Altbauten haben natürlich ein viel engeres Korsett. Für einfache bauliche Ände- rungen, sogenann- te Adaptierungen, braucht es ent- weder gar keine Bewilligung oder In der Pamdemie müssen sich Schutzorte wie Ordinationen wappnen. Die Hygiene soll verstärkt werden, bauliche Ände- rungen können ebenso nötig sein wie Änderungen im Abfall- management, um sich den Herausforderungen der Pandemie zu stllen und sich auf die COVID-19-Impfung vorzubereiten. Ordinationen um- oder hochrüsten Illu: Shutterstock WALTER HOCH Was viele Menschen jahrelang und eher mühsam lernten – die Mülltrennung – , erfährt unter Corona eine Ausnahme: Müll von Corona-Positiven sollte nicht getrennt, sondern ungetrennt im Restmüll ent- sorgt werden. Gabriele Jüly, Präsidentin des Verbands österreichischer Entsorger (VOEB), forderte im ORF, „Abfälle, die mit dem Coro- na-Virus verunreinigt sein könnten, separat in einem reißfesten Kunststoffsack zu sammeln und anschließend verschlossen in die Restmüll- tonne zu entsorgen“. Zum Restmüll deshalb, weil dieser Abfall thermisch verwertet und die Krankheitserreger damit vernichtet werden. In Arztpraxen bezieht sich dies insbesondere auf persönliche Schutzkleidung, Mund-Na- sen-Schutz, Taschentücher, Einweghandschuhe und son- stige hygienerelevante Ab- fälle. Unbelasteter Zusatzraum Nicht nur bei Corona-Ver- dachtsfällen, sondern etwa auch bei Kindern mit anste- ckenden Krankheiten wer- den alle anderen PatientInnen und die Ärztin/der Arzt be- ruhigt sein, wenn die Praxis über einen Isolierraum mit eigenem Zugang verfügt. Bei einem Neubau wird mitt- lerweile ein solcher Schutz- raum oft von vornherein 34 ÆRZTE Steiermark || 12|2020
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=