AERZTE Steiermark | Dezember 2020

ÆRZTE Steiermark  || 12|2020 37 Missachtung der Hygieneregeln im OP Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich im Routinebe- trieb einer Klinik. Betroffen war ein männlicher Patient; gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Angehörigen eines nicht genannten Gesundheitsberufes mit weniger als 5 Jah- ren Berufserfahrung. Einem Patienten der Altersgruppe 51 bis 60 Jahre wurde an einem Wochentag auf einer chirurgischen Abteilung ein Abszess an der Schulter entfernt. Während der OP- Vorbereitung verabsäumte es das Pflegepersonal, den Bereich um die Wunde ausreichend mit sterilem Material abzudecken. Als der/die operierende Arzt/Ärztin den Operationssaal betrat, beschwerte er/sie sich, dass er/sie auf diese Art nicht steril arbeiten könne, beharrte aber nicht auf Verbesserung der Situation, sondern operierte sofort. Im Laufe des Eingriffs wurden zudem Tücher, die zuvor den nicht sterilen OP-Tisch berührt hatten, in den Bereich der Wunde gelegt. Der/die Meldende führt die ausbleibende Reaktion der zu- ständigen Pflegekräfte darauf zurück, dass niemand dem/ der übel gelaunten und gestressten Arzt/Ärztin zu wider- sprechen gewagt hat. Er/sie gibt nicht an, ob der Patient zu Schaden kam. Eigener Ratschlag : Der/die den Vorfall Meldende rät zur Verbesserung der Kommunikation innerhalb des Teams und kritisiert die zu steilen Hierarchien. Es mögen die Einwände der Ange- hörigen aller beteiligten Berufsgruppen ernst genommen werden. Auch wenn der/die Arzt/Ärztin schlechter Laune und unter Zeitdruck sei, müsse die Kommunikation in- nerhalb des Teams aufrechtbleiben. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e Chirurgie-Experte/in der KRAGES macht darauf aufmerksam, dass es in der Verantwortung des Opera- teurs/der Operateurin liege, die sterile Abdeckung für eine OP abzunehmen; im Rahmen des Team-Time-Outs müsse deren Korrektheit bestätigt werden. Die Pflege sei verpflichtet, sich stets auf dem aktuellen Wissensstand der Hygienevorschriften zu halten. Sollten erst während der OP Probleme mit der sterilen Abdeckung auftreten, müssten diese unverzüglich behoben werden. Lässt dies der Operateur/die Operateurin explizit nicht durchfüh- ren, möge die Pflege einen entsprechenden Vermerk vor- nehmen, um nicht dafür zu haften. Die „Ignoranz oder mangelhafte Beachtung der Sterilität“ wie in diesem Fall sei „nicht nachzuvollziehen“. In derartigen Fällen lägen bereits Urteilsverkündungen bis hin zum Berufsverbot vor. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Der Tipp vom Experten Lehrpraxis Wie finden Sie Ihren Ausbildungsplatz? Die Liste der LehrpraxisinhaberInnen für Allgemeinme- dizin aber auch für Fachärztinnen und -ärzte finden Sie online auf unserer Website unter www.aekstmk.or.at/405 mit dem Vermerk „ÄAO 2015“. Setzen Sie sich einfach mit einer Ärztin/einem Arzt in Verbindung. Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, dass Lehrpraxisin- haberInnen für die Lehrpraxis neu eine entsprechende bescheidmäßige Anerkennung der ÖÄK brauchen – die Anerkennung nach ÄAO 2006 allein genügt nicht. Alle Informationen und Unterlagen zum Thema Ausbil- dung und Lehrpraxis: www.aekstmk.or.at/48 Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter Tel. 0316/8044-62 Mag. Dr. Anton Tengg Abteilungsleitung Ausbildung PRAXIS

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