AERZTE Steiermark | Dezember 2020
46 ÆRZTE Steiermark || 12|2020 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Neu: Gratisaktion Influenza 65+ Nicht einmal drei Wochen Wochen vergingen zwischen der ersten Kontaktnahme der Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement bei der Wissenschaftlichen Aka- demie für Vorsorgemedizin (WAVM) in Sachen Gratis-In- fluenzaimpfung 65+ und dem Rollout der nötigen Unterla- gen in Richtung der Koopera- tionspartnerInnen. Das sind rd. 700 HausärztInnen, 220 Altersheime, rd. 104 Einrich- tungen für Betreutes Wohnen sowie rd. 90 Stützpunkte von mobilen Diensten in der Stei- ermark. Dazwischen verhan- delte die Ärztekammer die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und die WAVM konzipierte die nötigen Arbeitsabläufe und EDV-Strukturen, damit die niedergelassenen Hausärzt Innen ihre über-65-Jährigen PatientInnen in den o.a. Ein- richtungen noch im Dezem- ber mit Gratisinfluenza-Imp- fungen versorgen können. Basisparameter Das Impfhonorar dafür be- trägt – wie bei den Gratis- Kinderimpfungen – EUR 11,00 pro korrekt dokumen- tierter Impfung. Für die Imp- fungen von („hauskrankenge- pflegten“) Über-65-Jährigen in deren Wohnungen kom- men EUR 4,22 Wegpauschale pro Anfahrt hinzu. Impfen sollen die Hausärzt Innen. Unabhängig davon, in welcher Art von Einrichtung/ Betreuung sich der/die über- 65-Jährige befindet, kümmert sich die Einrichtungen da- rum, die Impfwilligkeit zu ermitteln und die Zustim- mung zu Impfung und Da- tenverarbeitung einzuholen. Auch die Persondaten der Impfwilligen werden von der Einrichtung in die steirische Impfdatenbank hochgeladen. Damit ist gewährleistet, dass die ÄrztInnen rasch und ef- fektiv online dokumentieren können ohne selbst Person- daten eingeben zu müssen. Auch die Abrechnung der Honorare erfolgt automatisch. Alters- & Pflegeheime, Tageszentren, betreutes Wohnen Aus ärztlicher Sicht ist der Ablauf des Impfen für Senior Innen in Alters- und Pfle- geheimen, in Tageszentren und betreuten Wohneinrich- tungen völlig identisch: 1. Die/der Hausärztin/-arzt wird von der jeweiligen Ein- richtung kontaktiert: Sobald die von den Einrichtungen hochgeladenen Patienten- daten in die Datenbank einge- lesen sind und die Impfstoffe in den Einrichtungen vor- handen sind, vereinbart man den/die Impftermin/e und gibt bekannt, wie man doku- mentieren möchte: online vor Ort (via Handy, Tablet oder Laptop) oder gemischt. Da- bei bereitet die Einrichtung eine Liste der Impflinge vor, man kreuzt die tatsächlich Geimpften an und gibt die Impfungen danach in der Ordination in die Impfdaten- bank ein. Für – begründungs- bedürftige – Notfälle können auch von der E i n r icht ung vor ausgef ü l lte Impfdokuscheine verwen- det werden (was allerdings für die ohnehin extrem be- lasteten Einrichtungen müh- sam, zeitaufwändig und feh- lerbehaftet ist). 2. Zum Impfen in die Einrich- tung fahren: Man kommt zum vereinbarten Impftermin – die Impfstoffe sind vorhan- den, die Einrichtung hält die von ihr vorausgefüllten Zu- stimmungserklärungen bereit, auf denen die Ärztin/der Arzt auch die Impffähigkeit mit Stempel und Unterschrift be- stätigt (sie werden für Nach- fragen durch das Land in der Einrichtung aufbewahrt). Man impft und dokumentiert online oder danach in der Ordination. PatientInnen, die von mobilen Diensten betreut werden Jene Personen, die mobil ge- nug sind, um in den hausärzt- lichen Ordinationen geimpft zu werden, erhalten die Imp- fung dort. Ist das nicht mög- lich, impft die Ärztin/der Arzt beim Hausbesuch (und erhält dafür zusätzlich das Weg- pauschale von EUR 4,22 pro Anfahrt). 1. Analog zu den „stationär“ lebenden SeniorInnen wer- den sich die mobilen Dienste bei den HausärztInnen ihrer Pfleglinge melden. Dabei wird bekanntgegeben, wieviele Pa- tientInnen die Gratisimpfung bekommen möchten. Die Zu- stimmungserklärungen der Impfwilligen werden vom mobilen Dienst vorausgefüllt. 2. Die mobilen Dienste brin- gen den ÄrztInnen diese Erklärungen, eine Liste der Impfwilligen (sortiert nach Or- dinations- bzw. Hausbesuchs- Fällen) und eine Bestätigung, mit der die Ärztin/der Arzt die Impfungen in der Abhola- potheke ausgefolgt bekommt. Im Fall des Hausbesuchs nimmt man den Impfstoff selbst zur Patientin mit – das ist nötig, weil die Einhaltung der Kühlkette bei den Senior Innen selbst nicht gewähr- leistet wäre. Falls man online oder gemischt dokumentiert, gibt es keinen Unterschied zu stationär Wohnenden. Falls man nur am Papier doku- mentieren möchte, muss man selbst händisch die Person- daten der Geimpften in die Impfdokuscheine eintragen und diese gesammelt posta- lisch an die WAVM schicken. Voraussetzung für die Online-Dokumentation Die Ärztin/der Arzt benötigt einen Zugang zu den Online- Services der WAVM: https:// www.ghdbservices.at/wavm ÄrztInnen, die im Rahmen der Gratiskinder-Impfaktionen impfen (und z. B. elektronisch den Impfstatus abfragen), ha- ben diesen Zugang bereits und nützen ihn wie üblich. Nunmehr können auch BewohnerInnen von Alters- und Pflegeheimen, betreuten Wohneinrichtungen sowie in Tageszentren und von mobilen Diensten im Rahmen der Hauskrankenpflege Betreute gratis gegen Influenza geimpft werden. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestalter von 65 Jahren. Impfen sollen die HausärztInnen dieser Zielgruppen. Illu: Fotolia
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