AERZTE Steiermark | Dezember 2020
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 12|2020 47 ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Graz Graz-Zentrum-links , (BVAEB) : 1 ab 01.04.2021 Bezirk Leibnitz Leutschach , (BVAEB) : 1 ab 01.04.2021 FACHÄRZTINNEN/-ÄRZTE Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz-Zentrum-links , (BVAEB) : 1 ab 01.04.2021 Graz-linkes Murufer-Süd , (BVAEB) : 1 ab 01.04.2021 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekam- mer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 12.01.2021 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekam- mer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärzte- kammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; so- fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberech- tigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations- staates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Stei- ermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Kranken- versicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax- Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefon- nummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Gemäß § 3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 12/2020 ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Bezirk Leibnitz Leibnitz , (BVAEB, SVS) : 1 ab 01.04.2021 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekam- mer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 12.01.2021 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekam- mer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärzte- kammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksich- tigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Rei- hungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; so- fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberech- tigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations- staates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Stei- ermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Kranken- versicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzufüh- ren, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Gemäß § 3 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsan stalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie gem. § 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der So zialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 12/2020
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