AERZTE Steiermark | Jänner 2021

ÆRZTE Steiermark  || 01|2021 15 ausreichend dokumentieren. Vor allem im Bereich Aufklä- rung und Einverständnisein- holung. An der Med Uni unterrichtet er seit langem Medizinrecht und setzte sich seinerzeit da- für ein, die Vorlesung zu Ethik und Recht in ihre bei- den Einzelaspekte zu zer- legen. Seit dem Jahr 2014 lehrt er zudem an der KFU „Bioethik, Rechtsethik und Gesetzgebung“ sowie seit 2017 „Forschungsethik“. Wie so oft Lehrbeauftragter an der Med Uni Graz und im Rahmen des Masterstudiums Angewandte Ethik der Karl-Franzens-Uni- versität. Dabei geht es oft um nützliche Basisinformationen: „Man sagt ja, der Arzt steht immer mit einem Fuß im Kriminal. Aber das stimmt nicht“, lehrt er zum Beispiel die Medizinstudierenden. So- fern man sich als Ärztin oder Arzt an zwei Grundregeln hält: erstens laufend fortbil- den und die aktuellen Leitli- nien befolgen und zweitens vertiefte er sich in die Materie – und absolvierte das Master- studium dann auch gleich selbst. Ein bisschen eigenartig sei es natürlich gewesen, dass ihn die StudienkollegInnen einmal als Lehrenden vor sich hatten und dann wieder als Mitstudenten neben sich im Hörsaal. Eigene COVID-19- Forschung Neben seinen juristischen Spezialaufgaben und der Lehrtätigkeit bleibt Wagner immer noch Zeit für die me- dizinische Wissenschaft. Zu- letzt hat seine Forschungs- gruppe mit einem Projekt auf sich aufmerksam gemacht – und kam damit bis ins Schweizerische Fernsehen –, das sich mit der Auswir- kung der Blutgruppen auf das Erkrankungsrisiko bei COVID-19 beschäftigt. Dabei betrachteten seine Kollegin Eva Maria Matzhold und er das Erkrankungsrisiko noch differenzierter anhand ver- schiedener Blutgruppen; nicht nur nach AB0, sondern auch nach dem Lewis- und dem Se- cretorsystem. Beide erfassen ebenfalls Zuckerstrukturen an der Erythrozytenoberflä- che, die eventuell mit dem Vi- rus interagieren können. Eine Publikation steht unmittelbar bevor und in Kooperation mit der Biobank wird gerade eine neue Kohorte aufgebaut. Zwischen den Welten Wagner sieht sich auch als Übersetzer zwischen den bei- den Welten von ÄrztInnen und JuristInnen, denn die ver- stündenunter demselbenWort manchmal etwas total anderes: „Nehmen wir beispielsweise den Begriff des Notfalls. Wird er von einem Arzt verwendet, steht er für eine Situation, in der binnen Sekunden reagiert werden muss. Ein Jurist hin- gegen bezeichnet es als Not- fall, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen einen Bescheid vom Bezirksgericht erhält.“ Da spricht wohl eher der Arzt aus Thomas Wagner. ARZT IM BESONDEREN DIENST Fotos: Med Uni Graz Der Blutgrup­ penserologe und Trans­ fusionsmedi­ ziner Thomas Wagner hat auch ein Jus- Studium abge­ schlossen. Sein Interesse an dem Fach hat mit dem Medi­ zinrecht zu tun. Ganz grund­ sätzlich hält er lebenslanges Lernen für wichtig – und er ist juristisch familiär „vor­ belastet“.

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