AERZTE Steiermark | Jänner 2021

ÆRZTE Steiermark  || 01|2021 21 Foto: Schiffer E-IMPFPASS e-Health-Koordinator fehlt es aber auch noch an einer nationalen Strategie mit Ti- meline, einer Art digitaler Roadmap unter Einbeziehung der Stakeholder im Gesund- heitswesen. Was ändert sich durch den e-Impfpass für die impfenden Ärztinnen und Ärzte? Wir haben den e-Impfpass so verhandelt, dass es für den Arzt zu keinemMehraufwand kommt. Die Grunddaten kommen aus der Arztsoft- ware, einzig und allein der Barcode, also die Chargen- nummer des Impfstoffes, ist mitzuerfassen. Hier war es uns wichtig, dass dem Arzt dafür ein Barcode-Scanner zur Verfügung gestellt wird. Sowohl e-Impfpass als auch Barcode-Reader werden den impfenden Ärzten nicht rück- zahlbar gefördert. Wir ha- ben auch dafür gesorgt, dass Wahlärzte an diesem Pro- gramm teilnehmen können, wenn sie über einen e-Card- Anschluss verfügen. Dazu gibt es auch das Projekt mit mobilem e-Card-Reader von der A1. Damit können Wahl- ärzte quasi mit Minimalaus- stattung am e-Card-System teilnehmen und die Services nützen. Das ist brandneu und sicherlich für viele Wahl- ärzte interessant. Letztlich darf sich im Handling für den Arzt nichts ändern, kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen. ... womit wir die Themen Nacherfassung und Nachtra- gen ansprechen sollten. In einer weiteren Ausbau- stufe ist die Funktion des Nachtragens von Impfungen aus einem Papierimpfpass in den elektronischen Impf- pass vorgesehen. Das ist eine Privatleistung, für die von der Ärztekammer noch ein Honorarvorschlag ergeht. Als Nacherfassen wird jener Vor- gang bezeichnet, der erledigt werden muss, wenn das digi- tale Erfassen einer Impfung im Impfregister aus diversen Gründen nicht möglich ist. In so einem Fall ist die Impfung ehebaldigst nachzuerfassen, so sieht es das Gesundheits­ telematikgesetz in der gel- tenden Fassung vor. Gerade bei der Covid-19-Impfung gehen wir davon aus, dass zehntausende Impfungen nicht digital erfasst werden, was zu einem Daten-Chaos führen wird. Wir raten den ÄrztInnen daher, die Impfdo- kumentationsbögen gut auf- zubewahren bzw. auch Excel- Listen zu führen, um dann auch das Impfhonorar von 45 Euro pro Impfling geltend machen zu können bzw. alter- nativ 150 Euro pro Stunde in Impfstraßen. Welche Vorteile sind vom e- Impfpass zu erwarten? Die Impfdaten werden digital erfasst, somit sind die Daten strukturiert vorhanden, was rasch Auskunft über Impf- status – z. B. im Falle eines Masernausbruches – geben kann. Jeder Patient hat seine Impfdaten zentral zugänglich in seiner Patientenakte ELGA und es geht kein Impfpass mehr verloren. Bei Reisen werden wir zum Nachweis spezieller Impferfordernisse bei Einreisen hinkünftig eine Art elektronischen, internati- onal lesbaren Impf-Nachweis haben. Impfende Ärzte kön- nen sich mittels ELGA dann auch leicht einen Überblick über bereits erfolgte Imp- fungen verschaffen, was eine neue Dimension in der Impf- beratung eröffnet. Was kann der e-Impfpass, was die steirische Impfdatenbank nicht kann? Was kann die steirische Impf- datenbank alles, was der e- Impfpass nicht kann, wäre die richtige Frage. Die stei- rische Impfdatenbank ver- fügt über Millionen von Impfdaten über alle Gratis-­ Impfprogramme des Landes. Sie realisiert seit langem so- wohl Call- als auch Recall- Funktionen beim Impfen und wickelt auch die Abrechnung automatisch ab. All das kann der e-Impfpass noch lange nicht. Daher ist es für mich unverständlich, warum sich das Land Steiermark nicht als Mitbetreiber der ELGA dafür einsetzt, dass die steirischen Daten gleich mal in die ELGA eingespeist werden. Aus Sicht des Steuerzahlers unverständ- lich. Technisch gesehen ist das kein großer Aufwand und machbar. Die Problematik des Nacher- fassens hängt mit dieser Frage eng zusammen und offenbar ist es politisch nicht opportun, wie so vieles in diesem Zu- sammenhang nicht – was aber in Expertenkreisen zumindest für Kopfschütteln sorgt. Hier wird ein Asset bewusst in die Asservatenkammer gelegt, ohne den Wert erkannt zu haben. Lieber riskiert man seitens der Verantwortlichen ein Daten-Chaos, als eine vor- handene Lösung umzusetzen. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, schließlich will die Steiermark ja auf dem Gebiet e-Health Vorreiter in Öster- reich sein. „Wir haben den e-Impfpass so verhandelt, dass es für den Arzt zu keinem Mehraufwand kommt.“ „Wir haben auch dafür gesorgt, dass Wahlärzte an diesem Programm teilnehmen können, wenn sie über einen e-Card-Anschluss verfügen.“ „Hier wird ein Asset bewusst in die Asservatenkammer gelegt, ohne den Wert erkannt zu haben. Lieber riskiert man (...) ein Datenchaos, als eine vorhandene Lösung umzusetzen.“

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