AERZTE Steiermark | Jänner 2021
Überdosis Dalteparin führte zum Tod Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich in einem Pfle- geheim. Betroffen war ein über 90-jähriger Mann, der in Folge der Fehlmedikation verstarb. Gemeldet wurde der Vorfall von einer Pflegeperson mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung. Ein über 90-jähriger Mann wurde vom Krankenhaus entlassen und in die Pflegeeinrichtung rücküberstellt. Er bekam einen Arztbrief mit, in dem ihm eine tägliche Frag- minspritze verordnet wurde. Das Spital hatte keine Frag- minspritzen vorrätig und gab ihm eine Ampulle Daltepa- rin inklusive Kanüle und Spritzen mit. Im Seniorenheim wurden dem Betroffenen aufgrund eines Rechenfehlers nicht die verordneten 0,5 Milliliter Dalteparin, sondern je 5 Milliliter verabreicht. Nach einigen Tagen musste er aufgrund der Dalteparin-Überdosis ins Krankenhaus auf- genommen werden, wo er bald darauf starb. Er hatte an ei- ner Herzschwäche gelitten und durch die Fehlmedikation wurden Herz und Niere so geschädigt, dass die Überdosis letztlich letal wirkte. Eigener Ratschlag: Die meldende Pflegekraft führte das Ereignis auf man- gelhafte Schulung sowie Überlastung des Personals in der Pflegeeinrichtung zurück und kritisierte, dass im Spital nicht ausreichend Fertigspritzen vorhanden gewesen wa- ren. Ebenso reserviert stand der/die Meldende dem Vor- gehen des Seniorenheims gegenüber, das die Angehörigen im Unklaren über den Grund für die neuerliche Spitalsein- weisung gelassen habe. Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu: Ein/e Expert/in der KRAGES rät gänzlich davon ab, Me- dikamente aus dem Spital mitzugeben. Vielmehr sei der Arztbrief im Voraus zu übermitteln, damit die Pflegeein- richtung die benötigten Medikamente rechtzeitig besor- gen könne. Alternativ dazu könne den Angehörigen ein Rezept übergeben werden. Von Interesse sei auch, was ge- nau im Arztbrief zur Medikation vermerkt gewesen sei. In seinem/ihrem KRAGES-Haus sei es üblich, regelmäßigen Austausch mit extramuralen Partnern zu pflegen, bei dem Prozesse an den Nahtstellen thematisiert würden. Ein/e Expert/in des BIQG empfiehlt eine retrospektive Fallanalyse, verweist auf die Handlungsempfehlungen der Plattform Patientensicherheit und vorhandene Qualitäts- standards zum Entlassungsmanagement. Außerdem mö- gen die eventuell traumatisierten Gesundheitsdienstleister nach dem Tod des Patienten professionell begleitet werden. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Der Tipp von der Expertin Einkommensteuerbescheid 2019 bitte übermitteln Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte wird die Ganz- jahresvorschreibung der Kammerumlage und Beiträge zum Wohlfahrtsfonds 2021 auf Basis des gesamtärztlichen Einkommens 2019 erstellt. Bitte übermitteln Sie uns daher Ihren Einkommensteuer- bescheid 2019. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, dann sind vorerst keine anderen Unterlagen zu schicken. Sobald der Einkommensteuerbescheid 2019 jedoch vom Finanzamt zugestellt wurde, ist dieser an den Wohlfahrts- fonds zu übermitteln. Der Einkommensteuerbescheid kann bevorzugt per E-Mail (wff@aekstmk.or.at ), aber auch postalisch oder per Fax (0316-8044-136) übermittelt werden. Carmen Renner 38 ÆRZTE Steiermark || 01|2021 PRAXIS
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