AERZTE Steiermark | Jänner 2021

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark  || 01|2021 47 GEKO: „Werkzeug“ in der Hand der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Der Geriatrische Konsiliar- dienst GEKO hat in den zwei Pilotregionen Graz und West- steiermark im 4. Quartal 2019 begonnen, also kurz vor Aus- bruch der Corona-Zeit. Wie hat sich die ausgewirkt? Mrak: Insgesamt ist die Co- rona-Zeit für die Altersme- dizin eine sehr harte Zeit, aber gleichzeitig auch ein unbarmherziges Brennglas auf die Bedürfnisse der Äl- teren und die Gegebenheiten ihrer medizinischen Versor- gung. GEKO ist ein wichtiges Modul innerhalb der alters- medizinischen Betreuungs- strategie und zielt exakt auf die BewohnerInnen in den Pflegeheimen. Schippinger: Durch CO- VID-19 ergeben sich zwar neue Ums e t z ung sma ß - nahmen für GEKO, die Ziele im Projekt bleiben aber gleich: Wir wollen die Zahl der vermeidbaren und un- nötigen Transferierungen denen Ärztinnen und Ärzte, Pf legepersonal und Heime aktuell ausgesetzt waren und immer noch sind. Die unge- mein wichtige Kommunikati- aus den Pflegeheimen in die Spitalsambulanzen senken und damit Belastungen für die vulnerable Gruppe von Pf legeheim-Bewohnern ver- meiden, indem die hausärzt- liche Betreuung durch GEKO unterstützt wird. Dadurch können auch Kosten im Ge- sundheitssystem eingespart werden. In den Lockdowns war vieles nicht möglich, was vorher ganz normal war oder zumin- dest normal sein sollte … Mrak: Die maßgeblichste Komponente in der GEKO- Initiative ist die verbesserte Kommunikation zwischen den Protagonisten Hausarzt – Pflegeheim – GEKO. Das ist wie ein gleichschenkeliges Dreieck im Dienst der Be- wohnerinnen und Bewohner zu sehen. COVID hat diesem Dreieck abrupt eine Maske verordnet, zusätzlich gibt es immense neue Belastungen, on mit Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegenden in den Heimen als Grundlage der GEKO-Arbeit war plötzlich nur mehr mit deutlichen Ein- Abwesenheitsmeldungen bei Ordinations- schließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokra- tisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor­ genommen haben, wird die Meldung an die Ärzte­ kammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen wer- den in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46 ) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Ge- sundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st ). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung mel- den. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekam- mer Steiermark und auf ordinationen.st Seit dem letzten Quartal 2019 gibt es den Geriatrischen Konsiliardienst GEKO in den Pilotregionen Weststeiermark (LKH Weststeiermark) und Graz (GGZ). Der GEKO soll Hausärztinnen und Hausärzte dabei unterstützen, die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen im Teamansatz zu betreuen. So manche wissen aber noch nicht genau, was sie konkret vom GEKO haben können. In der Corona- Zeit ist der Informationsfluss nicht einfacher geworden. Wir sprachen mit den ärztlichen Leitern der beiden Institutionen, Prim. Peter Mrak (LKH Weststeiermark/KAGes) und Prim. Walter Schippinger (Albert-Schweitzer-Klinik/GGZ). Der GEKO soll Hausärztinnen und Hausärzte entlasten und – wenn der Bedarf besteht – ergänzen.

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