AERZTE Steiermark | Jänner 2021
COVER Fotos: Adobe Stock, Creative Commons ÆRZTE Steiermark || 01|2021 9 Die allererste Grauzone bei uns bestand darin, dass Ärzte in der Absicht, das Leid ster- bender Patienten zu lindern, mit Morphium nicht immer gegeizt haben. Und sicher spielte hier und da auch der Gedanke im Hinterkopf mit, es sei nicht verkehrt, wenn der Patient nun auch stürbe. Natürlich kann man diskutie- ren, ob das moralisch in Ord- nung ist. Aber Vergleichbares geschieht in vielen Ländern. In den Niederlanden haben wir diese Grauzone zunächst benannt und dann legalisiert. Doch zugleich haben wir uns damit neue und noch viel gefährlichere Grauzonen ein- gehandelt. Zum Beispiel? Zum Beispiel, dass Men- schen, die nicht das Sterben, sondern das Leben fürch- ten, jetzt auch Euthanasie bekommen. Oder auch dass Menschen, die ihren Willen nicht mehr äußern können, Professor Dr. Theo Boer stu- dierte Theologie und Ethik an der Universität Utrecht und der Universität Uppsala. 2001 wurde Boer zum Dozenten für Ethik an der Universität Utrecht ernannt. Ab 2007 lehrte er Ethik an der Evangelisch- Theologischen Universität in Utrecht, eine Aufgabe, die 2012 nach Gro- ningen verlegt wurde und die er bis heute wahrnimmt. Von 2005 bis 2014 war er zudem Mitglied einer der fünf regionalen Euthanasie-Prüfungskommissionen. Diese untersuchen im Nachhinein sämtliche Fälle der Tötung auf Verlan- gen und des ärztlich assistierten Suizids und prüfen, ob dabei die vom Gesetz vorgeschriebenen Sorgfaltskriterien eingehalten wurden. Von 2014 bis 2019 war Boer als Lindeboom-Professor für Gesund- heitsethik an der Kampen Theological University tätig. Außerdem hat er eine Gastprofessur an der Universität von Sunderland inne. Dieses Interview erschien im Oktober 2020 in der Tagespost – Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur/ www.die-tagespost.de bzw. www.die-tagespost.at Aktive Sterbehilfe Beenden des Lebens eines anderen Menschen, z. B. durch Medikamente In Österreich verboten Indirekte Sterbehilfe Beschleunigung des Todes- eintritts als Nebenwirkung von Medikamenten In Österreich erlaubt Passive Sterbehilfe Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen In Österreich erlaubt Beihilfe zum Suizid Selbsttötung mit Hilfe einer Person, die ein Mittel dafür bereitstellt Verbot vom Verfassungs gerichtshof aufgehoben, Gesetzgeber hat ein Jahr Zeit für Neuregelung „Sterbehilfe“ – die Begriffe Quelle: Benu. Ihr moderner Bestatter
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