AERZTE Steiermark | Februar 2021

Ærzte Steiermark  || 02|2021 37 Sturz statt Synkope gemeldet – Infarkt übersehen Der aktuelle Fall ereignete sich an einem Wochentag an den Schnittstellen zwischen Angehörigen, Krankentrans- port und Notaufnahme. Die durch ein Kommunikations- problem ausgelöste fehlende Diagnostik verursachte einen schweren Personenschaden. Gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Arzt/Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufs- erfahrung . Eine 93-jährige Frau lag verwirrt vor ihrem Bett und konnte nicht mehr selbstständig aufstehen. Ihre Tochter meldete einen Sturz (anstelle von Synkope oder Kollaps); der Sturzhergang wurde nicht hinterfragt. Die Patientin wurde vom Rettungsdienst in die Klinik gebracht, wo die intramurale Abklärung des vermeintlichen Unfalls kein Ergebnis brachte. Die Frau wurde stationär aufgenom- men; ihre starke Müdigkeit und der plötzliche Verlust des Kurzzeitgedächtnisses wurden ihrem fortgeschrittenen Alter zugeschrieben. Internistische und neurologische Abklärung erfolgte vermutlich keine. Erst zwei Monate später zeigte ein EKG eine zuvor nicht bekannte Narbe nach einem Hinterwandinfarkt. Die vor dem Ereignis selbstständige und mobile Betroffene ist nun mäßiggradig dement und ein Pflegefall. Eigener Ratschlag : Bei Meldung eines Sturzes soll immer versucht werden, die Sturzursache herauszufinden. Es möge dabei auch aktiv hin- terfragt werden, ob es sich wirklich lediglich um ein Stolpern oder möglicherweise um eine Synkope gehandelt habe. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Ein/e Expertin der Klinik Floridsdorf bezeichnet den Vor- fall als „typischen Routinefehler“, aber auch als „Kunst- fehler“, wobei die Frage nach der Sturzursache Standard für jeden Traumatologen sein müsse. Ein Algorithmus zur routinemäßigen Abklärung eines Sturzes mit unklarer Ursache solle erstellt – und befolgt – werden. Der Fall könne durchaus strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben; das Wiederholungspotential sei durch konsequentes Gegensteuern vonseiten der Leitung zu minimieren. Ein/e QM-Expert/in des Roten Kreuzes fordert eine Nach- schulung der Sanitäter in umfassender Anamnese sowie mehr Kooperation zwischen der internen und der Unfall- Notaufnahme. Ein/e Expert/in des BIQGmerkt an, dass von Patient*innen und Angehörigen keine Fachexpertise vorausgesetzt werden könne und daher unbedingt Rückfragen von den Gesundheitsdienstleistern erfolgen müssten. CIRSmedical.at fall des monats Praxis Der Tipp von der Expertin Meldung von Angehörigendaten Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten ha- ben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestattungs- beihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension bei Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situationen behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns die Daten Ihrer Ange- hörigen bekannt geben und auch aktualisieren. Bitte melden Sie uns deswegen immer y die Geburt eines Kindes, y eine Eheschließung, y eine Ehescheidung (mit bzw. ohne Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehepartnerin bzw. des geschiedenen Ehepartners) und y ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners. Sie können uns diese Informationen (samt Unterlagen) per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Ursula Fressel ... in der Abteilung Ärztliche Ausbildung der Ärztekammer Steiermark ist Elisabe- th Sackl . Neue Mitarbeiterin Elisabeth Sackl hat die Hö- here Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe ab- solviert und war vor ihrem Wechsel in die Ärztekam- mer viele Jahre im Büro eines großen Autohändlers in Graz tätig. Frau Sackl übernimmt fol- gende Aufgabenbereiche: Ausbildungsfragen Lehrpra- xis Allge­ m e i n ­ me d i z i n ÄAO 2015, Förderung Lehr- praxis Allgemeinmedizin ÄAO 2015, Basisausbildung Elisabeth Sackl: Tel. +43(316)8044-36 E-Mail: ausbildung@aekstmk.or.at

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