AERZTE Steiermark | Mai 2021

wirtschaft & Erfolg Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Reform der Ergänzungsleistung für §-2-Kassenärzt*innen 2021 Bernd Niehs In der November-Ausgabe 2020 sowie mit Rundschrei- ben Ende November wur- den die Kassenärzt*innen mit einem ÖGK-Ver t rag (im Folgenden: Kassen- ärzt*innen) über die Reform der Ergänzungsleistung für §-2-Kassenärzt*innen (im Folgenden: §-2-Ergänzungs- leistung) ab 2021 informiert. Zusammengefasst änder t sich Folgendes: Der Beitrag zur §-2-Ergän­ zungs le i s t ung w i rd ab 01.01.2021 nicht mehr vor- geschrieben. Im Gegenzug können ab 2021 auch keine neuen Ansprüche aufgrund eines Kassenvertrages erwor- ben werden. Kassenärzt*innen mit Geburtsjahr ab 1961 oder später: Bei den zum Stichtag 31.12. 2020 unter 60-jährigen Kas­ senärzt*innen werden die bisher zur §-2-Ergänzungs- leistung geleisteten Beiträge rückwirkend für das Jahr der Beitragsleistung als zu- sätzliche Ansprüche in die Grund- und Ergänzungsleis­ tung übertragen. Al le unter 60 -jähr igen Kassenärzt*innen haben im April eine Information über die individuelle Übertragung erhalten. Diese zusätzlichen Ansprüche in der Grund- und Ergänzungsleistung füh- ren auch zu zusätzlichen An- sprüchen für allfällige Hin- terbliebenenpensionen. Kassenärzt*innen mit Geburtsjahr 1960 oder früher: Bei den zum St icht ag 31.12.2020 über 60-jährigen Kassenärzt*innen bleibt der Anspruch auf eine Pensi- on aus der §-2-Ergänzungs- leistung auf Basis der bis- herigen Regelung bestehen. Sämt liche §-2-Vertragsmo- nate bis zum 31.12.2020 be- gründen einen Pensionsan- spruch aus der §-2-Ergän- zungsleistung. Dieser beträgt EUR 0,64 pro §-2-Vertrags- monat, wobei es sich bei der Pension aus der §-2-Er- gänzungsleistung ausschließ- l ich um eine Eigenpensi- on der Ärzt*innen handelt und keine Hinterbliebenen­ ansprüche daraus bestehen. Beispiel: 100 §-2-Vertragsmonate bis zum 31.12.2020 begründen ei nen Pens ions anspruch von EUR 64,00 p.m. brutto Foto: Shutterstock 32 Ærzte Steiermark || 05|2021

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