AERZTE Steiermark | Mai 2021

Ærzte Steiermark || 05|2021 37 FFP2-Maske unmittelbar nach Extubation angelegt Der Fall des Monats ereignete sich an einemWochentag im Spital, bei der Patientenübergabe im Bereich der Anästhe- sie, und betraf einen Patienten im Alter zwischen 41 und 50 Jahren. Gemeldet wurde der Vorfall von einem/r Arzt/ Ärztin mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung. Trotz ärztlicher Verordnung, eine FFP2-Maske erst nach vollständigem Erwachen und der Rückkehr aller Schutz- reflexe zu verwenden, wurde dem Patienten unmittelbar nach der Extubation eine FFP2-Maske aufgesetzt, wobei dieses Vorgehensweise durchaus üblich ist (und es dazu schon eine Meldung an CIRSmedical gab). Argumentiert wurde das Übergehen der ärztlichen Anweisung mit einer „Anordnung von oben“. Dem/der meldenden Arzt/Ärztin wurde auf Nachfrage hin erklärt, aufgrund der Qualität der Narkoseführung könne es zu keiner unbemerkten As- piration kommen. Das vorliegende Fallbeispiel dokumen- tiert lediglich einen möglichen Patientenschaden; beim früheren Fall kam es zu einer Entsättigung, die mittels Sauerstoffgabe therapiert werden musste. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin identifiziert als Grund für das Ereignis das „Befolgen von Maßnahmen und Regeln, die von patientenfernen Organisationen erstellt werden“. Trotz ausreichend vorhandenen Personals im Aufwach- raum sei bei der Wahl des Zeitpunkts für das Anlegen einer FFP2-Maske die Sedierung des Patienten zu berück- sichtigen. Die CIRSmedical-Expert*innen dazu: Ein/e Expert*in der Bundesfachgruppe für Anästhesio- logie und Intensivmedizin betont, das Nichtbefolgen der ärztlichen Entscheidung sei durch die COVID-19-Notfall- maßnahmenverordnung nicht gedeckt. Diese nehme auch „Personen, denen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann“, von der Maskenpflicht aus. Ein Erbrechen unter der undurchsichtigen Maske würde erst spät entdeckt, daher „sollten bewusstseinsgetrübte Patient*innen nach einer Allgemeinanästhesie, insbe- sondere unmittelbar nach der Extubation, keine FFP2- Masken tragen“. Der Zeitpunkt für das Anlegen der Maske sei mit Rücksicht auf Infektions- und Patientenrisiko zu wählen, spätestens beim Verlassen des Aufwachraums müsse die Maske getragen werden. Fazit des/der Expert*in: „Leider sind die meisten im Gesundheitswesen darauf trai- niert, Arbeitsanweisungen, Leitlinien oder Empfehlungen kritiklos anzuwenden.“ CIRSmedical.at fall des monats Praxis Der Tipp von der Expertin Änderung bei der Kündigungsfrist von Kassenverträgen Kassenverträge können unter Einhaltung einer drei­ monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalender- vierteljahres gekündigt werden. Im Interesse eines nahtlosen Überganges raten wir, ein Dreivierteljahr, spätestens jedoch ein halbes Jahr vor der geplanten Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit die Kassenverträge zu kündigen. Birgit Pöttler, Tel. 0316/8044-69 Kurie Niedergelassene Ärzte Ärztekammer: Personelles Mit Mai verlässt unsere langjährige Mitarbeiterin Eva Englputzeder die Ärztekammer Steiermark. Wir wünschen Eva Englputzeder für ihre Zukunft alles Gute! Ab sofort verstärkt Iris Hutter die Abteilung für Ärztliche Ausbildung. Hutter wird u. a. den Bereich Ausbil- dung zum Arzt für Allgemeinmedi- zin betreuen: Ausbildungsfragen, An- meldung zur Arztprüfung sowie die Beantragung von Allgemeinmedizin- Diplomen. Kontakt: Tel.: +43(316)8044-63 E-Mail: ausbildung@aekstmk.or.at Ärztin/Arz sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärztefüh er ist ein Top-App für Sm rtpho- nes im Googl -Plays ore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos.

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