AERZTE Steiermark | Mai 2021
niedergelassene Ärztinnen und ärzte 44 Ærzte Steiermark || 05|2021 teilungszeitraum für Verrech- nungsbeschränkungen für einige Leistungsgruppen bzw. Leistungen im Kalenderjahr 2020 von einer Quartals- auf eine Jahresbetrachtung um- gestellt. So sind die Fallwerte in der Allgemeinmedizin um gut 3 Prozent gestiegen, über alle Fachgruppen hinweg um 2,84 Prozent. Den größten Zu- wachs hatte dabei die Kinder- und Jugendhei lkunde, die geringste Fallwertsteigerung gibt es in der Urologie mit 1,14 Prozent. Ein weiterer Faktor, nämlich die sich verändernde Zahl der Kassenvertragsärztinnen und -ärzte, spielt zumindest in einigen Bereichen ebenfalls eine nicht unbedeutende Rolle. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Neurologie und Psychi- atrie. Das alte Doppelfachmo- dell ist ja bekanntlich im Aus- laufen. Daher gab es im Jahr 2019 noch 21 Planstellen für Neurologie und Psychiatrie, im Jahr 2020 aber nur mehr 19. Im Gegenzug ist die Zahl der Planstellen für Psychiatrie von 6 auf 8 und die der Plan- stellen für Neurologie von 3 auf 5 gestiegen. Die Fallwerte sind bei den „alten“ Inhabe- rinnen und Inhabern einer Neurologie/Psychiatrie-Plan- stelle um rund 1 Prozent, bei den „reinen“ Neurologinnen und Neurologen um fast das Doppelte und bei den Inha- berinnen und Inhabern einer „neuen“ Psychiatrie-Planstelle um mehr als 3,5 Prozent ge- stiegen. Das Gesamthono- rar der Psychiater*innen ist und HNO betroffen. Dann gibt es einige Fachgruppen mit einem Minus zwischen 7 und 8 Prozent. Die Allge- meinmedizin musste einen Rückgang des ÖGK-Umsatzes pro Vertragspartner*in von 4,39 Prozent hinnehmen. Sicherheitsnetz: Ausgleichszahlung Jene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (das gilt für Einzel- und Gruppenpraxen), die die im ersten, zweiten und vierten Quartal 2020 Leistungen erbracht und die vertraglich vereinbarten Or- dinationstage weitgehend ein- gehalten haben, erhalten eine allfällige Differenz zwischen den im jeweiligen Quartal 2020 tatsächlich gebührenden Honoraren und 80 Prozent der Honorare des Vergleichs- zeitraumes des Vorjahres – abzüglich allenfalls COVID- 19-bedingter Zuschüsse, Ent- schädigungen und Beihilfen. Für Vertragspartnerinnen und -partner, die 2019 noch in keinem Vertragsverhältnis gestanden hatten, wurde an- stelle des Honorars im indi- viduellen Vergleichszeitraum des Vorjahres 2019 ein Durch- schnittswert des Fachgebietes im jewei ligen Bundesland des Vergleichszeitraumes des Vorjahres zur Bemessung der allfälligen Differenz heran- gezogen. Verbesserte Verrechnung Bereits in der Vergangenheit hatte es erfolgreiche Bemü- hungen gegeben, die Verrech- nung erbrachter Leistungen fachgruppenspezi f isch zu optimieren. Diese Initiati- ve namens ELIAS wird nun wiederaufgenommen. Um die etwaigen Problembereiche herauszuf inden, sind aber Abrechnungsumfragen nötig. Die finden nun beginnend mit Gynäkologie und Psychi- atrie wieder statt. Das Ergeb- nis: Die einzelnen Vertrags- partnerinnen und Vertrags- partner erfahren, wie sehr ihr Abrechnungsverhalten vom Fachgruppenmittelwert ab- weicht, und können die rich- tigen Schlüsse daraus ziehen. Hilfen auch für Wahlärztinnen und Wahlärzte Hilfen gibt es auch für Wahl- ärztinnen und Wahlärzte, auch wenn hier die Datenlage naturgemäß dünn ist und es kein allgemeines Vertragsver- hältnis zur ÖGK gibt. Etwa aktuell die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Implementierung der für den elektronischen Impfpass not- wendigen Software sowie die Anschaffung eines Scanners unter best immten Bedin- gungen. Oder den Corona- Fixkostenzuschuss, der be- reits im Frühjahr 2020 fixiert wurde. „2020 war ein Jahr, in dem sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mehr als bewährt haben. Dass dieses Jahr auch wirtschaftlich sehr gleichzeitig um gut 20 Pro- zent gewachsen. Weil es sich aber auf mehr Ärztinnen und Ärzte verteilt, ist das Honorar pro Ärztin bzw. Arzt trotz- dem gesunken – nämlich um fast 6 Prozent. Geringere Honorare pro Vertragspartner*in Die Honorare pro Vertrags- partnerin oder -partner sind bis auf eine Ausnahme überall gesunken (siehe auch Grafik auf Seite 43). Die Ausnahme ist die Augenheilkunde. Hier stiegen die Umsätze bezogen auf die einzelnen Vertrags- partnerinnen und -partner, wenn auch nur sehr beschei- den – um 0,33 Prozent –, obwohl die Gesamthonorar- summe in der Fachgruppe sowie die Anzahl der Be- handlungsfälle zurückging. Aber auch die Anzahl der Vertragspartner-Praxen sank von 44 auf 40. Was für die einzelne zu einem Plus führte. In allen anderen Fachgrup- pen und in der Allgemein- medizin gingen die Hono- rare pro Vertragspartnerstel- le aber teils überschaubar, teils sehr deutlich zurück. Am stärksten traf es die nur mehr 5 Chirurginnen und Chirurgen mit einem Minus von fast 16,7 Prozent pro Vertragspartner*in. Der klei- ne Fallwertzuwachs von 1,62 Prozent brachte da wenig Linderung. Von Rückgängen von (et- was) mehr als 10 Prozent der Honorarsummen pro Vertragspartner*in sind noch die Fachgruppen Orthopädie Fotos: Ärztekammer/Schiffer, Adobe Stock „Die Politik müsste noch mehr mit uns Ärztinnen und Ärzten reden, um Fehler zu vermeiden.“ Christoph Schweighofer Die nieder- gelassenen Ärztinnen und Ärzte waren im Pandemie-Kri- senjahr 2020 stark unter Druck.
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