AERZTE Steiermark | Mai 2021

niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 05|2021 47 Keine 15 Minuten dauert es von Scheif ling nach Neu- markt (wo es eine öffentliche Apotheke gibt). Dennoch be- müht sich die Neumarkter Apotheke schon länger darum, auch in Scheifling einen Apo- thekenstandort zu errichten. Inwieweit das für die Apo- thekenkonzessionäre wirt- schaftlich sinnvoll ist, bleibt natürlich deren Entscheidung. Tatsache ist aber, dass für die Scheiflingerinnen und Scheif- linger weitreichende Konse- quenzen drohen – nämlich der Verlust der wohnortnahen medizinischen Versorgung. Das ist auch ein Dilemma für die Gemeinde und aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen diesen Apotheken- „Schildbürgerstreich“ bisher gewehrt haben. Jetzt soll die neue Apotheke in einem extra für diesen Zweck angekauf- ten Haus mit leerstehendem Geschäftslokal errichtet wer- den. Damit ist die rechtliche Verhinderung durch den Bür- germeister als Baubehörde erster Instanz extrem einge- schränkt. Wenn die öffentliche Apothe- ke kommt, ist die ärztliche Hausapotheke, die es der- zeit in Scheifling gibt, jeden- falls weg. Schon das ist für die Scheif lingerinnen und Scheif linger eine schlechte Nachricht. Es deutet aber vieles darauf hin, dass es noch düsterer kommt – dass die Gemeinde nämlich ihren Arzt verliert. Es gibt näm- lich die Vereinbarung, dass – abgesehen von den recht- lichen Vorgaben –, mit der Eröffnung der öffentlichen Apotheke die ärztliche Haus- apotheke sofort geschlossen werden muss. Damit ist aber auch die Abwanderung des Arztes wahrscheinlich. Und: „Ich befürchte, dass sich für die Allgemeinmedizinpraxis in Scheifling keine Nachfolge finden wird“, sagt der Ob- mann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Vize- präsident Christoph Schweig- hofer. Damit seien die Bürge- rinnen und Bürger der Markt- gemeinde Scheifling „Opfer des Expansionsbestrebens des Apothekenkonzessionärs“. Mittelfristig könnte zusätz- lich die Nachbargemeinde Niederwölz zum Handkuss kommen: Die dortige Ärztin muss ihre Hausapotheke zwar nicht schließen. Wenn es zu einer Nachfolge kommt, ist aber am betreffenden Stand- ort keine Hausapotheke mehr möglich. Nachhaltig ist für Schweig- hofer nur eine Gesetzesrepa- ratur auf nationaler Ebene: „Öffentliche Apotheken dür- fen ärztliche Hausapotheken nicht vernichten.“ Getestet wird in Arztpraxen selbstverständlich. Aber kos­ tenfrei für Patientinnen und Patienten ist es nur dann, wenn diese COVID-19-Symptome zeigen. Symptomlose Men- schen müssen für kostenfreie Tests in Teststraßen und seit Anfang Februar 2021 in öffent- liche Apotheken gehen. So weit, so unlogisch. Ange- sichts des großen Testbedarfs wollen die Testwilligen na- türlich auch in den Arztpra- xen diese Möglichkeit haben. Zumal die Testkapazitäten damit deutlich erhöht werden könnten. Aber alle diesbezüg- lichen Forderungen blieben bisher erfolglos. Die Absurdität dieser Re- gelung wurde nun zumin- dest ein wenig gemildert: Zu- mindest in den ärztlichen Hausapotheken dürfen sym- ptomlose Menschen seit 1. April auch kostenfrei getestet werden. Es gibt dafür eine Kostenposition COVTH, die es hausapothekenführenden Ärztinnen und Ärzten ermög- licht, Antigentests bei Symp­ tomlosen mit 25 Euro (so wie öffentliche Apotheken) zu verrechnen. Andreas Kirisitz, Hausapo- thekenreferent in der Ärz- tekammer Steiermark, sieht darin „eine notwendige Ge- setzesreparatur im Sinne der Gerechtigkeit“, aber gleich- zeitig „keine große Sache für die ärztlichen Hausapo- theken“. Es geht aber auch um Symbolik: Die ärztlichen Hausapotheken dienen ja der Versorgung der ländlichen Bevölkerung. Und die war mit der verzögerten Einbeziehung der ärztlichen Hausapothe- ken zwei Monate schlechter versorgt. Grundlage der An- passung ist eine Novellierung des § 742a ASVG, die die ärzt- lichen Hausapotheken einbe- zieht und mit 1. April 2021 in Kraft trat. Pointe am Rande: Auch Versicherte der BVAEB und der SVS kommen in den „Genuss“ dieser Ausweitung auf ärztliche Hausapotheken, „wenngleich die gesetzliche Beschlussfassung in den Son- derversicherungsgesetzen bis dato noch ausständig ist“, wie die ÖGK schrieb. Eintrittsticket Was noch ausständig bleibt, ist die Möglichkeit kostenfreie Tests für Asymptomatische in allen steirischen Arztpraxen zu ermöglichen. Vielleicht wird das auch noch mög- lich, wenn Tests noch stärker nachgefragt werden, weil sie neben der Impfung und der überstandenen Krankheit das Eintrittsticket für die wieder geöffnete Gastronomie und Hotellerie sein werden. Scheifling ohne Arzt? Hausapotheken: Endlich Tests Eine Apotheke, die kaum jemand will, könnte die ärztliche Versorgung beenden, die jeder braucht. 2 Monate nach Start der Gratis-Apotheken-Tests gibt es sie auch in ärztlichen Hausapotheken. „Öffentliche Apotheken dürfen ärztliche Hausapotheken nicht vernichten.“ Christoph Schweighofer

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