AERZTE Steiermark | Juni 2021
6 Ærzte Steiermark || 06|2021 Bereich Eiko Meister Fortbildungsbudget, aber nicht für alle Endlich einmal können wir die KAGes loben: Alle Ärztinnen und Ärzte in fachärztlicher Aus- bildung bekommen einen persönlichen Fort- und Weiterbildungs-„Tausender“ pro Jahr, den sie zweckgewidmet und „in Abstimmung mit ihrem Vorgesetzten“ einsetzen können. Das ist eine gute Nachricht für KAGes-Ärztinnen und -Ärzte in Fachausbildung. Aber die KAGes wäre nicht die KAGes, wenn es nicht auch ein Haar in der Suppe gäbe: Dieses jährliche zweckgebun- dene Fort- und Weiterbildungsbudget ist 2014 mit der Kurie vereinbart worden – und zwar ab 2016. Dass es erst 2021 kommt, ist also schon eine or- dentliche Verspätung von immerhin fünf (!) Jahren. Vereinbart wurde es für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung. Das wirft die (rhetorische) Frage auf, ob Ärztinnen und Ärzte in allgemeinmedizinischer Ausbildung keine Ärztinnen und Ärzte in Ausbil- dung sind. Nun könnte man sagen, die KAGes kümmert sich halt mehr um künftige Fachärztinnen und Fach- ärzte als um deren allgemeinmedizinische Kolle- ginnen und Kollegen. Nur: Dem Eigentümer der KAGes, dem Land Steiermark, ist die Attraktivie- rung der Allgemeinmedizin nicht nur ein Anliegen, es gibt auch Geld für Projekte zur Attraktivierung aus. Gleichzeitig trägt die Tochtergesellschaft KAGes zur Senkung der Attraktivität im Vergleich zur Fachausbildung bei. Böse könnte man sagen, dass die Linke offenbar nicht weiß, was die Rechte tut (und das ist nicht parteipolitisch zu verstehen). Es ist zumindest ein nicht widerspruchsfreies Vor- gehen, das künftige Fachärztinnen und Fachärzte freuen, künftige Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner aber irritieren muss. Dieses Versäumnis lässt sich aber leicht reparie- ren: Die Information an die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte kam ja so unauffällig, dass ein neuerliches (fast) gleichlautendes E-Mail an die allgemeinmedizinischen Kolleginnen und Kollegen sicher kein Problem ist. Vizepräsident Dr. Eiko Meister ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. intra kont a Die Forderung der Selbstentscheidung und Selbst- bestimmung über das eigene Leben als Voraussetzung zur unnatürlichen Lebensbeendigung ist in vielen Fällen eine Scheinforderung. Denn in Extremsituationen ist selten jemand „Herr seiner selbst“. Töten ist … mit dem Berufsethos des Arztes nicht ver einbar. Er sollte aber auch nicht als Todeshelfer miss- braucht werden. Die Antwort auf Leid darf nicht die Banalisierung des Suizids sein (deutscher Ethikrat). Der Patient muss die Gewissheit haben, dass ein Arzt niemals den Tod bringt. Es ist daher das Gebot der Stunde, die multidisziplinäre Palliativmedizin in ihren vielfältigen Anwendungsformen auszubauen, bevor Tötungsmodalitäten eingeführt werden, die unsere Ärzte in größte Gewissenskonflikte bringen. Ethik kann nicht durch parlamentarische Abstimmungen gebeugt werden. Sie kann jedoch aus Opportunismus eine unverdiente Abwertung erfahren. Das Gesetz eines Staates, das die Tötung von Menschen sanktioniert, bekommt nicht ethische Berechtigung, wenn es aus demokratischem Willen einer Mehrheit entsteht. Diese Form der Gewalt gegen Menschen, die ein Gemein- schaftsempfinden gutheißen mag, kann zwar infolge einer politischen Entscheidung als rechtmäßig, aber nicht als ethisch gerechtfertigt beurteilt werden. Da jedoch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus ju- ristischen Gründen vermutlich nicht rückgängig gemacht wird, ist wenigstens zu hoffen, dass bis Ende dieses Jahres die versprochene Debatte über Regelungen geführt wird, die nur in dramatischen Ausnahmen eine Beihilfe zum Suizid rechtlich freigibt. Und es bleibt zu hoffen, dass es eine eindeutige Festlegung geben wird, dass kein Arzt zur Beihilfe zum Suizid ver- pflichtet werden kann, weil er diesbezüglich ein Gelöbnis abgelegt hat und der Standesordnung der Ärzte Folge leistet. Aus der Stellungnahme der Ethik- und Beschwerdekom- mission der Ärztekammer Steiermark zur Aufhebung der Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord , 26. April 2021 2 d batte Ethik- und Beschwerdekommission Ethik kann nicht durch das Parlament gebeugt werden
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