AERZTE Steiermark | September 2021
ÆRZTE Steiermark || 09|2021 23 GESUNDHEITSPOLITIK Die „Menschenrechtsstadt“ Graz (siehe Erklärung unten) wendet sich mit Vehemenz gegen eine uneingeschränkte Freigabe des assistierten Sui- zids. Laut einer differenzierten „Focus“-Umfrage würden 73 Prozent befürchten, dass die Aufhebung des Verbots zu Missbrauch führen würde. Im Begleittext zur Erklärung wird auf die explodierenden Zahlen in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz hin- gewiesen. In manchen Teilen der Niederlande würden be- reits 15 Prozent der Todesfälle auf Tötung auf Verlangen bzw. assistierten Suizid zurückzu- führen sein. In einer „Grazer Erklärung“ haben Bürgermeister Siegfried Nagl und sein Vorgänger Alfred Stingl zum „assistierten Suizid“ Stellung bezogen. Die uneingeschränkte Freigabe lehnen sie vehement ab. Selbsttötung: Graz erklärt sich Mit dieser „Grazer Erklärung“ appellieren Alfred Stingl und Siegfried Nagl im Namen der Menschenrechtsstadt Graz an den Gesetzgeber: Eine alternativlose Streichung des § 78, 2. Tatbestand – ein „Auslaufenlassen“ – ist unannehmbar! Der Gesetzgeber wird ersucht, eine möglichst restriktive Neuregelung für die Bedingungen des assistierten Suizids – im Sinne der oben genannten Punkte – zu verabschieden, die zugleich aber vor dem VFGH bestehen kann. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass auf diese Weise eine klare Trennlinie zum § 77 „Tötung auf Verlangen“ gezogen wird. Es ist ein Rechtsanspruch für alle in Österreich lebenden Menschen auf Palliativ- und Hospizbetreuung sowie auf psychosoziale Suizidprävention sicherzustellen.
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