AERZTE Steiermark | September 2021
ÆRZTE Steiermark || 09|2021 33 Falscher Impfstoff verkauft Der aktuelle CIRS-medical-Fall ereignete sich an einem Wochentag im Routinebetrieb an der Schnittstelle Arzt- Patient-Apotheke. Betroffen war eine Schwangere, die lediglich einen finanziellen Schaden erlitt. Der Fall wurde von einem/r Arzt/Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufs- erfahrung gemeldet. Einer im dritten Trimenon schwangeren Frau riet der Arzt/die Ärztin, sich gegen Pertussis impfen zu lassen, in der 4-fach-Kombination Diphtherie-Tetanus-Polio-Per- tussis. Die ärztliche Empfehlung wurde lediglich münd- lich ausgesprochen und als die Patientin in der Apotheke den Impfstoff kaufen wollte, war ihr der Name entfallen. Gemerkt hatte sie sich allerdings die Tetanus-Komponente. Sie fragte daher, so der/die Meldende, nach einem Tetanus- Impfstoff in der für Schwangere üblichen Kombination. Erhalten hat sie daraufhin eine Diphtherie-Tetanus-Imp- fung, ohne die eigentlich im Fokus stehende Pertussis- Komponente. Letztlich war die Patientin verärgert über den finanziellen und organisatorischen Mehraufwand. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin merkt an, dass Apotheken Impfstoffe nur gegen Rezept dispensieren sollten und zeigt sich ungehalten darüber, dass der/die Apotheker*in in diesem Fall bei einem anschließenden Gespräch kein Fehl- verhalten seinerseits einsehen wollte. Aus ärztlicher Sicht sei die Wiederholungsgefahr groß, denn es sei durchaus üblich, Impfstoffe ohne Rezept zu kaufen. Der/die Melden- de ruft seine Kolleg*innen dazu auf, Patient*innen zu mo- tivieren, nur unter Vorlage eines entsprechenden Rezeptes Impfstoffe zu besorgen, um jegliches Verwechslungsrisiko auszuschließen. Die CIRSmedical_Expert*innen dazu: Ein/e Expert*in einer Apotheke der Barmherzigen Brüder betont, dass im Fall einer Verordnung eines rezeptpflich- tigen Medikamentes auch immer ein Rezept auszustellen sei; bei Impfstoffen eben ein Privatrezept. Dann würde in der Apotheke auch verlässlich die gewünschte Impfstoff- kombination expediert werden. Weitersmerkt der/dieExpert*inan, dass ein/eApotheker*in eigentlich ohnehin nur im Notfall ein rezeptpflichtiges Medikament ohne Rezept abgeben dürfe. Und um einen Notfall habe es sich im geschilderten Fall ganz offen- sichtlich nicht gehandelt. Allerdings sei im Nachhinein nicht nachzuvollziehen, wie das Gespräch zwischen Apotheker*in und Patientin genau verlaufen sei. CIRSmedical.at FALL DES MONATS PRAXIS Der Tipp vom Experten Übermittlung von Unterlagen an den Wohlfahrtsfonds: Sämtliche Unterlagen, die den Wohlfahrtsfonds betref- fen, werden nicht im Original benötigt – unabhängig davon, ob es um die Übermittlung von Einkom- mensteuerbescheiden, Anträgen auf Zuerkennung der Altersversorgung, Anträgen auf Zuerkennung der Krankenbeihilfe, Ermäßigungsanträgen etc. geht. Am einfachsten ist eine Übermittlung per E-Mail (wff@aekstmk.or.at) oder Fax (0316-8044-136). Es gibt allerdings eine einzige Ausnahme: Die Verfügung für die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunter- stützung muss im Original bei uns abgegeben werden. Die Formulare für den Wohlfahrtsfonds finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer im Downloadcenter unter https://www.aekstmk.or.at/125 Mag. Bernd Niehs Abteilungsleiter Wohlfahrtsfonds Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Dat n zu kontrollieren. B. W il si /er wirkli eine/n braucht. D wnload und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Foto: Schiffer
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