AERZTE Steiermark | September 2021

44 ÆRZTE Steiermark || 09|2021 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Bezirk Deutschlandsberg, Deutschlandsberg (ÖGK, BVAEB): 1 ab 01.01.2022* *Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Vereinbarung AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Frauenheilkunde und Geburtshilfe Graz, Graz-Linkes Murufer-Nord, (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Innere Medizin Graz, Graz-Zentrum-Links (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Bezirk Leoben, Leoben (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Hartberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Bezirk Voitsberg, Voitsberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Neurologie Graz, Graz-Zentrum-Links (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Psychiatrie und psychoth. Medizin Bezirk Voitsberg, Voitsberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Radiologie Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Kapfenberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Hartberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2022 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 12.10.2021 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www. aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berück- sichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Stei- ermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglau- bigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsbe- rechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschafts- raumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) er- forderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter- mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

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