AERZTE Steiermark | Oktober 2021
20 ÆRZTE Steiermark || 10|2021 ÄRZTEKAMMERWAHL Aktives und passives Wahlrecht Wahlberechtigt und wähl- bar sind alle ordentlichen Kammerangehör igen der Ärztekammer für Steiermark. Ordentlicher Kammerange- höriger ist jede Ärztin/jeder Arzt, die/der in der Ärzteliste eingetragen ist und den ärzt- lichen Beruf im Bereich der Landesärztekammer ausübt. Für die Durchführung der Wahl in die Vollversammlung werden vier Wahlkörper ein- gerichtet: y Kurie der angestellten Ärzte – Sektion der zur selbständigen Berufsaus- übung berechtigten Ärzte y Kurie der angestellten Ärzte – Sektion der Turnusärzte y Kurie der niedergelassen en Ärzte – Sektion der Ärzte für Allgemeinme- dizin und approbierten Ärzte y Kurie der niedergelas- senen Ärzte – Sektion der Fachärzte Kurienzuordnung Jede Ärztin/jeder Arzt kann nur einer Kurie angehören. Die Zuordnung zu einer der beiden Ku- rien ist grundsätzlich durch § 71 Ärztege- setz vorgegeben. Der Kurie angestell- te Ärzte gehören alle Kammerangehörigen an, die ihren Beruf ausschl ießl ich im Rahmen eines Dienst- verhältnisses oder die ihren Beruf im Rah- men eines Dienstver- hältnisses mit zusätz- licher wohnsitzärzt- licher Nebentätigkeit ausüben. Der Kurie der nie- dergelassenen Ärzte gehören al le Kam- merangehörigen an, die ausschl ießl ich f reiberuf l ich tät ig sind sowoh l ein- schl ießl ich Gesel l- schaf ter von Grup- penpraxen als auch Wohnsitzärzte. Ebenso sind hier Ver- tragsärzte der ÖGK zugeordnet , unab- hängig davon ob sie ihren Beruf auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben, ausgenommen Ärzte mit Lei- tungsfunktion in einer Kran- kenanstalt. Unter folgenden Umständen ist eine Option in die jeweils andere Kurie möglich: y Angestellte Ärzte ohne Leitungsfunktion, die daneben auch eine Ordi- nation mit Kassenvertrag zu einem Krankenversi- cherungsträger oder einer Krankenfürsorgeanstalt, sind der Kurie der ange- stellten Ärzte zugeordnet und haben die Möglich- keit zur Option in die Ku- rie der niedergelassenen Ärzte y Angestellte Ärzte mit Leitungsfunktion in einer Krankenanstalt, die dane- ben auch eine Ordination mit zumindest einem Kas- senvertrag betreiben, sind der Kurie der angestellten Ärzte zugeordnet und haben die Möglichkeit zur Option in die Kurie der niedergelassenen Ärzte y Niedergelassene Ärzte mit Anstellung ohne Leitungs- funktion, die daneben auch eine Ordination mit zumindest zwei Kassen betreiben, sind der Ku- rie der niedergelassenen Ärzte zugeordnet und haben die Möglichkeit zur Option in die Kurie der angestellten Ärzte. Die nächste Wahl in die Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark wird voraussichtlich im März 2022 stattfinden. Ärztekammerwahl 2022: Kurien und Sektionen ALLE ORDENTLICHEN KAMMERANGEHÖRIGEN VOLLVERSAMMLUNG Kurie Angestellte Ärztinnen und Ärzte Kurienversammlung angestellte Ärztinnen und Ärzte Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Kurienversammlung niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Sektion selbstständig Berufsberechtigte Sektion selbstständig Berufsberechtigte Vorstand Präsident*in, gewählte/r Vizepräsident*in, Kurienobleute, Stellvertreter*innen, Kammerrät*innen Präsidium Präsident*in, Vizepräsident*innen, Finanzreferent*in Kurienobmann/-frau 2 Stellvertreter*innen Kurienausschuss Kurienobmann/-frau 2 Stellvertreter*innen Kurienausschuss Sektion Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approb. Ärzt*innen Sektion Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approb. Ärzt*innen Sektion Turnusärzt*innen Sektion Turnusärzt*innen Präsident/in Gewählte/r Vizepräsident*in Weitere Vorstandsmitglieder Sektion Fachärzt*innen Sektion Fachärtz*innen wählen wählen
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