AERZTE Steiermark | Oktober 2021
WIRTSCHAFT & ERFOLG dentliches Mitglied in die Ärzteliste eintragen zu lassen. Hier geben wir einen Über- blick, welche Voraussetzungen für die Beantragung der Alters- versorgung bzw. der vorzeit igen Altersversorgung seit 01.01.2021 vorliegen müssen. ALTERSVERSORGUNG ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Die Voraussetzungen sind: y Antragstellung im Vorhinein y Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszah- lung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) y Bezahlung sämtlicher Beiträge Die ärztliche Tätigkeit kann über den Pensionsantritt hi- naus unverändert aufrecht bleiben. Sämtliche ärztlichen Tätigkeiten (selbständig, un- selbständig, mit Kassenver- trag, ohne Kassenvertrag) sind möglich. VORZEITIGE ALTERSVERSORGUNG Pensionsantritt zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr Die Voraus se t- zungen sind: y Antragstellung im Vorhinein y Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszah- Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds bildet das zweite Pensionsstandbein ne- ben der staatlichen Pension (SVS oder ASVG bzw. Beam- tenpension). Im Gegensatz zur staat l i- chen Pension ist das Regel- pensionsalter auf Basis der ärztegesetzlichen Vorgaben für alle Geschlechter gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Ab dem vollen- deten 60. Lebensjahr kann – bei Erfüllung der Voraus- lung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) y Bezahlung sämtlicher Beiträge y Kündigung sämtlicher ärztlicher Dienstverhält- nisse (Nachweise sind dem Antrag beizulegen) und / bzw. y Kündigung sämtlicher Kassenverträge (Nach- weise sind dem Antrag beizulegen) Folgende Möglichkeiten be- stehen hinsichtlich der Aus- übung der weiteren ärztlichen Tätigkeit: y Wahlarzt oder y Wohnsitzarzt. Diese Restriktion bleibt auch über das 65. Lebensjahr hi- naus aufrecht. Sollte bei Bezug einer vorzei- tigen Altersversorgung ein ärztliches Dienstverhältnis neu begonnen werden (un- abhängig vom Ausmaß) oder ein Kassenvertrag neu abge- schlossen werden, führt dies für die Dauer des Dienstver- hältnisses oder des Beste- hens des Kassenvertrages zur gänzlichen Einstellung der setzungen – die vorzeitige Altersversorgung beantragt werden, die allerdings mit le- benslangen Abschlägen ver- bunden ist. Bei Aufrechter- haltung der ärztlichen Tätig- keit über den Pensionsantritt hinaus fallen keine Beiträge mehr zum Wohlfahrtsfonds an, sondern nur die Ärzte- kammerumlage (inkl. Fach- gruppenbeitrag und Beitrag zur ÖQmed). Bei gänzlicher Einstel lung der ärzt lichen Tätigkeit besteht die Mög- l ichkeit, sich als außeror- Voraussetzungen für die Gewährung der Alters- versorgung vom Wohlfahrtsfonds ab 01.01.2021 Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds Tab. 1 Abschläge vorzeitige AV Voll. Lebensjahr Kürzung um 60 25 % 61 22 % 62 18 % 63 13 % 64 7 % 36 ÆRZTE Steiermark || 10|2021 Foto: Fotolia
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=