AERZTE Steiermark | Oktober 2021
WIRTSCHAFT & ERFOLG vorzeitigen Altersversorgung! Bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung kommen die in Tabelle 1 dargestellten Abschläge zur Anwendung. Bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung zwischen der Vollendung zweier Le- bensjahre erfolgt eine ali- quote Kürzung nach vollen Monaten. Beispiel: Antritt der vorzei- tigen Altersversorgung mit 62 Jahren und 6 Monaten → Kürzung der individuellen Ansprüche um 15,50 %. WICHTIGE HINWEISE y Sämtliche Leistungen des Wohlfahrtsfonds werden ausschließlich auf Antrag* gewährt, d. h. dass nie- mand automatisch vom Wohlfahrtsfonds aus in Pension geschickt wird – dies auch nicht bei Errei- chen des 65. Lebensjahres. y Sowohl die Altersversor- gung als auch die vorzei- tige Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds sind im Vorhinein zu beantragen. Wir empfehlen eine An- tragstellung 2 bis 3 Mo- nate im Voraus. y Beitragsschulden verhin- dern eine Pensionsabrech- nung; erst nach Bezahlung aller Beiträge kann der individuelle Leistungsan- spruch festgestellt werden. y Bei Beantragung der vorzei- tigen Altersversorgung sind auch die Schreiben über die Kassenkündigungen und die Beendigung des ärzt- lichen Dienstverhältnisses beizulegen. y Es ist ausreichend, wenn die vollständigen Antrags- unterlagen per E-Mail ( wff@aekstmk.or.at ) an den Wohlfahrtsfonds übermittelt werden. Es werden keine Originale benötigt. y Zur Vollständigkeit möchten wir auch darauf hinweisen, dass die gesetz- liche Pension und die (vor- zeitige) Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds separat zu beantragen sind und es keine gegenseitige Verständigung zwischen Wohlfahrtsfonds und PVA/SVS/Bund/Land gibt. y Inwieweit wohnsitz- oder wahlärztliche Tätig- keiten neben dem Bezug der „staatlichen Pension“ ausgeübt werden dürfen, muss im Einzelfall mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abge- klärt werden. (Stichwort: Zuverdienstgrenze) y Die Beschlussfassung über die Zuerkennung der (vor- zeitigen) Altersversorgung obliegt dem Verwaltungs- ausschuss. Informationen zur Auszah- lung der (vorzeitigen) Alters- versorgung vom Wohlfahrts- fonds: y Sofern alle Vorausset- zungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen fristgerecht vorgelegt wur- den, wird die (vorzeitige) Altersversorgung erstma- lig am Ende des ersten Monats nach Pensionsan- tritt abgerechnet. y Die erste Pension wird im Nachhinein überwiesen. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein überwiesen. y Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung zwei Pensionen überwie- sen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen je- weils gemeinsam mit der Pensionszahlung im Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensions- abrechnung wird auch der individuelle Pensionsbe- scheid erstellt, der posta- lisch zugestellt wird. Weitere Informationen und Kontakt: Alle Informationen zur (vor- zeitigen) Altersversorgung so- wie das Antragsformular fin- den Sie auch auf der Home- page der Ärztekammer unter „Für Ärzte/Wohlfahrtsfonds“. Für Fragen zur Pension steht Ihnen das Team des Wohl- fahrtsfonds gerne zur Verfü- gung: per Tel.: (0316) 8044: DW 64: Carmen Renner DW 66: Mag. Bernd Niehs DW 65: Ursula Fressel DW 67: Kirstin Schauer per Fax: (0316) 8044-136 per E-Mail: wff@aekstmk.or.at * Download Antragsformu- lar: Homepage der Ärzte- kammer, Downloadcenter, https://www.aekstmk.or.at/471 Foto: Shutterstock ÆRZTE Steiermark || 10|2021 37
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