AERZTE Steiermark | Oktober 2021

ÆRZTE Steiermark || 10|2021 41 Regionalanästhesie an der falschen Seite Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem Wo- chentag im Routinebetrieb eines OP-Bereichs. Betroffen war eine Patientin zwischen 51 und 60 Jahren; gemeldet wurde der Vorfall von jenem/r Arzt/Ärztin, dem/r der Fehler unterlaufen ist. Eine Patientin mit Polytrauma, insbesondere Verlet- zungen der rechten unteren Extremität sowie der rechten und linken oberen Extremität, war bereits operativ ver- sorgt, als sekundär noch eine Fraktur des linken Beins entdeckt wurde. Vor der neuerlichen Operation las der/ die Anästhesist*in, zugleich der/die den Vorfall melden- de Arzt/Ärztin, die präoperativen Befunde durch. Im Ambulanzbericht war die Verletzung am rechten Bein beschrieben, weshalb der/die Meldende trotz Vermerks der richtigen Seite im OP-Programm eine Regionalanästhesie an der falschen Seite einleitete. Unter Zeitdruck und irri- tiert durch die Narben von der Voroperation, so die eigene Erklärung für den Vorfall, war der/die Anästhesist*in ver- unsichert und führte die Blockade eines peripheren Nervs am falschen Bein durch. Noch während der Blockade fiel ihm/ihr selbst der Irrtum auf, woraufhin die Blockade ab- gebrochen und an der zu operierenden Seite durchgeführt wurde. Unmittelbar postoperativ wurde die Patientin über die Seitenverwechslung aufgeklärt. Sie erlitt keinen kör- perlichen Schaden, war jedoch durch diese Information verunsichert. Eigener Ratschlag: Der/die meldende Arzt/Ärztin betont, dass es nur sehr selten, also vielleicht einmal in drei Jahren, zu einer der- artigen Verwechslung komme. Um diese zu vermeiden, rät er/sie dazu, auch vor Anlage einer Regionalanästhesie die Checkliste abzufragen und sich selbst unter Zeitdruck nochmals bezüglich der zu operierenden Seite zu verge- wissern. Er/sie verfügt bereits über mehr als fünf Jahre Berufserfahrung. Kommentar der anderen: Dieser CIRS-Fall wurde nicht von den CIRSmedical- Expert*innen kommentiert, wohl aber durch eine/n Leser*in. Diese/r bedankt sich und merkt an: „Sehr guter und ehrlicher Bericht, aus dem ich auch etwas lerne: WHO-Checkliste am besten schon im Vorbereitungsbe- reich durchführen.“ Er/sie betont, man solle auch oder gerade bei Polytraumatisierten, die beispielsweise meh- rere Fixateurs externes haben, noch mehr auf die präope- rative Markierung des OP-Gebiets durch die Operateure bestehen. CIRSmedical.at FALL DES MONATS PRAXIS Der Tipp von der Expertin Privathonorar bei Terminversäumnis Einen vereinbarten Termin bei der Ärztin/beim Arzt nicht zeitgerecht abzusagen, wenn man verhindert ist, ist nicht nur unhöflich, sondern bedeutet unter Um- ständen für den Patienten auch gegenüber der Ärztin/ dem Arzt ersatzpflichtig zu werden. Jede Ärztin/jeder Arzt, egal ob Kassenärztin/arzt- oder Wahlärztin/arzt, ist beim Vorliegen bestimmter Voraus- setzungen berechtigt, vom unentschuldigten bzw. zum reservierten Behandlungstermin nicht erschienenen Patienten ein Honorar zu verlangen. Zur Höhe des zu bezahlenden Honorars können keine konkreten Beträge oder allgemeine Feststellungen getroffen werden, son- dern ist diesbezüglich auf ein“ angemessenes Entgelt“ (zu berücksichtigen ist jedoch eine allfällige Ersparnis der Ärztin/des Arztes durch die nicht erfolgte Behand- lung sowie ein allfällig anderweitiger Erwerb) zu ver- weisen. Bei Ansprüchen, für die ein Tarif besteht, ist in der Regel der entsprechende Tarifsatz als angemessenes Entgelt anzusehen. Wir empfehlen jedenfalls, die Patienten auf diese Vorge- hensweise aufmerksam zu machen, z. B. bereits bei der Terminvereinbarung oder – am besten zusätzlich zur automatisierten Information bei der Terminvereinba- rung – im Rahmen eines Aushanges in der Ordination oder auf der Homepage. Für weiterführende Informationen steht Ihnen die Ku- rie niedergelassene Ärzte gerne zur Verfügung. Barbara Kellner Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin. Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho- nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen? A.: Um die eigenen Daten zu kontrollieren. B. Weil sie/er wirklich eine/n braucht. Download und Nutzung sind kostenlos. Foto: Schiffer

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