AERZTE Steiermark | Oktober 2021
50 ÆRZTE Steiermark || 10|2021 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Fotos: Stelzl, Adobe Stock Der ganz normale Praxiswahnsinn PRAKTISCH TÄGLICH Von Ulrike Stelzl Es wird alles immer seltsamer Ein lieber Kollege meinte einmal, dass das Arbeitsumfeld irgendwie immer seltsamer würde. Das kann ich mittlerweile nachvollziehen. Allerdings sind es bei mir nicht die betrieb- lichen Strukturen, sondern die Patienten. Gut, ich werde wahrscheinlich selbst ebenfalls immer seltsamer – oder zu- mindest schrulliger und eigenartiger. Auch der Göttergatte hat in den letzten Jahren sicher so den einen oder anderen Tick entwickelt. M., unser Reinigungs- engel, hat einen zwangsneurotischen Zugang zur Sauberkeit. Was sie zwar seltsam macht, aber top qualifiziert für das, was sie tut. X., die Neue im Bunde – oder auch Assistentin im Lernprozess –, kommt auch bei Kälte und Regenwetter mit dem Fahrrad und hat den ganzen Tag gute Laune. Das finde ich schon irgendwie seltsam. Aber auf eine gute Art. Sie bringt Sonnenschein in die Praxis und das tut gut. Aber zurück zu den Patienten. Die Tatsache, dass es möglich ist, per Telefon zu ordinieren, Medikamente auf die Ecard zu buchen, Überweisungen zu faxen und Krankmeldungen aus- zustellen, ohne des Kranken ansichtig zu werden, bedeutet in vielen Fällen eine große Erleichterung. Es gibt aber Grenzen. „Ein Röntgen bitte für die Mama. Sie hat´s da überm Knie, da tut´s ihr weh.“ „Wo jetzt: Knie? Oder Oberschenkel?“ „Weder, noch. Aber bitte ein Röntgen!“ „Njet.“ Ich muss die Dame se- hen. Ich geh mich doch nicht vorm Radiologen schämen mit „Schmerzen zwischen Knie und Oberschenkel“. Dann ruft mich einer an, dass er sich bei einem Radsturz wahrscheinlich eine Rippe gebrochen hat. Es macht jedenfalls einen Knubbel. „Wo? Rechts oder links und auf welcher Höhe des Brustkorbs ist der Knubbel denn ungefähr?“ „Nein, nicht am Brustkorb, unter dem Rippenbogen.“ „Wollen Sie mir jetzt erzählen, dass Sie sich eine Rippe unter dem Rippenbogen gebrochen haben?“ Das heutige Highlight ist jedoch eine Mutter, die Impftiterkontrollen für ihre Tochter ausmachen möchte. Viel- leicht sollten wir der blassen jungen Dame, wenn ich schon steche, auch ein Ferritin und ein TSH abnehmen? „Nein, Frau Doktor, sie hat nämlich total Angst vor Nadeln und mag nicht gestochen werden. Mach ma nur die Titer.“ Das ist zu viel für mich, zumal hinter mir meine beiden gar nicht hilfreichen Mitarbeiter leise kichern. „Also, wenn ich sie nicht stechen darf, dann erklären Sie mir bitte, wie ich den Titer aus ihr herausbeamen soll!“ Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemein medizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) FACHÄRZTINNEN UND -ÄRZTE Kinder- und Jugendpsychiatrie & psychoth. Medizin Graz-Stadt (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Bruck/Mur (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Bezirk Leibnitz, Leibnitz (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 Kinder- und Jugendheilkunde Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Fürstenfeld (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022 AUSSCHREIBUNG ALS GRUPPENPRAXIS FÜR 2 FACHÄRZTINNEN/FACHÄRZTE Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bezirk Südoststeiermark, Feldbach (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.01.2022, Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Vereinbarung Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 02.11.2021 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www. aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berück- sichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärzte- kammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi- gte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberech- tigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jewei- ligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kran- kenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations- staates. QQ Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Stei- ermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Kran- kenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärzte- kammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK- Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtver- trages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG 10/2021
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