AERZTE Steiermark | Oktober 2021

6 ÆRZTE Steiermark || 10|2021 BEREICH Eiko Meister Es ist schon längst fünf vor zwölf Die Steiermark war spitze. Als erstes Bundesland hat sie 2014/2015 eine Lösung gefunden, um Be- zahlung und Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz unter einen Hut zu bringen. Damit gelang es, die Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung im Land zu halten und auch für Ältere angemessen attraktiv zu sein. Das ist jetzt aber rund sieben Jahre her. Seither ist kaum etwas geschehen. Selbst damals gemachte Zusagen wurden nur mit Verzögerung und nicht vollständig umgesetzt. Mittlerweile ist es für Junge längst attraktiver, in Niederösterreich, Wien oder dem Burgenland die postpromotionelle Ausbildung zu absolvieren. Oder gleich an der Medizinischen Universität zu bleiben. Die Steiermärkische Krankenanstalten- gesellschaft als attraktiver Arbeitgeber hat ihren Vorsprung verspielt. Das ist doppelt ärgerlich: So werden die Ärz- tinnen und Ärzte als wichtigste Leistungsträger in den steirischen Landeskrankenhäusern vergrämt. Gleichzeitig drohen damit den Patientinnen und Patienten die Ärztinnen und Ärzte verloren zu ge- hen. Es steht ein Versorgungsnotstand bevor. Den gibt es nur deshalb noch nicht, weil diese Ärztinnen und Ärzte langmütig sind, aber auch ihre Patientinnen und Patienten nicht im Stich lassen wollen. Aber die Geduld ist nicht endlos. Wer keine ärztearmen Landeskrankenhäuser will (und das kann ein Land nicht wollen), muss mit den Ärzt*innen endlich wieder konkrete Verhand- lungen führen. Sonst werden die Ärztinnen und Ärzte bald in anderen Bundesländern sein – oder überhaupt gleich im Ausland, vielleicht sogar in anderen Berufen. Es ist längst fünf vor zwölf für die ärztliche Ver- sorgung in den steirischen LKH. Vizepräsident Dr. Eiko Meister ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. INTRA KONT A Die Assistenz beim Suizid, also die direkte Hilfe bei der Durchführung, ist grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe oder Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung. Dennoch dürfen wir nicht weghören, wenn Sterbewün- sche geäußert werden. Es ist absolut wichtig, dass Mitar- beitende und Institutionen der Hospizarbeit und Pallia- tivversorgung die eigene Haltung zum Suizid reflektieren und sich mit demThemenfeld der Suizidhilfe und der Suizidprävention auseinandersetzen. Dazu gehört das achtsame Erfragen und Dokumentieren von Todeswünschen bei hospizlich und palliativ beglei- teten Menschen sowie die Kompetenz, darüber wertfrei zu kommunizieren. Wesentlich sind auch die differenzierte Aufklärung und Beratung über Möglichkeiten der Symp­ tomkontrolle und des freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken am Lebensende. Fazit: Teams und Einrichtungen benötigen zeitnah Kon- zepte zum Umgang mit Suizidwünschen, auch wenn die Kooperation mit Akteuren der Suizidhilfe von Einzelper- sonen, Palliative Care-Teams oder Institutionen abgelehnt werden kann. Bei Kooperationsbereitschaft mit Sterbehilfeorganisati- onen sind zudem äußerst konkrete Fragen zu klären, wie Zutritt in eine Einrichtung, Duldung des assistierten Su- izids in der Einrichtung und aktive Beteiligung von Mit- arbeitenden an der Durchführung sowie die Definition verbindlicher „roter“ Linien, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin ist sich bewusst, dass die vorgelegten Empfehlungen regelmäßig hinsichtlich der Notwendigkeit von Anpassungen über- prüft werden müssen. Prof. Dr. Claudia Bausewein ist Internistin mit Zusatzwei- terbildung Palliativmedizin und seit fast 35 Jahren in der Hospizarbeit und Palliativmedizin engagiert. Sie ist seit 2013 Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativme- dizin am LMU Klinikum München und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Link zur Medieninformation: https://www.dgpalliativme - dizin.de/category/187-pressemitteilungen-2021.html 2 D BATTE Claudia Bausewein Suizidwünsche: Wir dürfen nicht weghören

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