AERZTE Steiermark | November 2021
WIRTSCHAFT & ERFOLG ÆRZTE Steiermark || 11|2021 35 Foto: Heinz Fischer, beigestellt Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Windows 11: die wichtigsten Neuerungen Eine der op tisch auffäl- ligsten Neu- erungen von Windows 11 ist neben dem moderneren Design die stan- dardmäßige Positionierung des Startmenüs, das in die Mitte gerückt wurde. Für Nutzer*innen, die stets mehrere Fenster und Apps gleichzeitig geöffnet haben, gibt es eine neue „Snap“-Funk tion. Damit ist es leichter möglich, bis zu vier Fenster auf dem Bildschirm neben- oder übereinander anzuordnen. Windows 11 macht Microsoft Teams zur Standard-Messen- ger-App, die ab Werk in der Taskleiste angelegt wird. Die Uhren-App von Windows 11 kann nun dabei helfen, sich auf bestimmte Arbeits- und Lernphasen zu konzentrieren. Zusätzlich können künftig An- droid-Apps auf demWindows- Rechner ausführt werden. Neu ist auch die Widget-Leiste, die über einen Button in der Taskleiste abgerufen werden kann. Das Fenster zeigt etwa das Wetter, Nachrichten, Ihren Kalender und andere Inhalte an. Microsoft hat mit Windows 11 die Systemanforderungen kräftig nach oben geschraubt. Für einen schnellen Com- puter-Check steht Ihnen das Open-Source-Tool Why- NotWin11 als Download zur Verfügung. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg Ärzte am Unfallort ein, hier ist der Feuerwehrarzt als aus- gebildeter Notfallarzt gefor- dert. Auch bei der Feuerwehr selbst gibt es spezielle Aus- bildungen, u. a. zusammen mit dem Roten Kreuz, dank derer dem Arzt schließlich der Dienstgrad „Feuerwehr- arzt“ verliehen wird. Dieser Einsatz spricht sich nicht nur herum, sondern wird im Um- feld, etwa in der Gemeinde, auch erlebt und mit hohem Ansehen belohnt. Auch der jetzige Minister für Gesund- heit und Soziales, Wolfgang Mückstein, war zuvor frei- williger Helfer bei einer Dro- genberatungsstelle und beim neunerhaus Wien – Hilfe für obdachlose Menschen. Findet in einer Gemeinde ein- mal jährlich eine Großver- anstaltung statt, so müssen die Organisatoren für einen adäquaten Ambulanzdienst sorgen, bei dem ehrenamt- liche Ärzt*innen gern gesehen sind. Über sehr viele ärztliche Freiwillige kann sich der Ver- ein AmberMed freuen. Der Name steht für das Projekt: ambulant-medizinische Ver- sorgung, soziale Beratung und Medikamentenhilfe für Men- schen ohne Versicherungs- schutz. Sie stellen mithin ihre Leistungen kosten- frei vor allem für Asylwerber*innen, Migrant*innen und unve r s i che r t e Ös t e r reicher*innen zur Verfügung. Seit 2006 kooperiert Amber- Med mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Diakonie Flüchtlingsdienst. Entgeltfortzahlung Der Freiwilligenbericht 2019 gibt wichtige Informationen über die Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer*innen. Noch unter Rudolf Anschober verabschiedete das Parlament dieses Bundesgesetz. Ehren- amtliche bei Feuerwehren, Rotem Kreuz, Berg-Rettung oder anderen Katastrophen- hi lfe-Organisationen brau- chen für Einsätze während ihrer Arbeitszeit weiterhin das Ja des Arbeitgebers. Wenn eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegt, so wird ihnen nun ein Rechtsan- spruch auf Entgeltfortzahlung eingeräumt. Den Unternehmen wiederum steht dafür eine Abgeltung durch das Bundesland zu. Die- ses erhält Zuschüsse vom Kata- strophenfonds des Bundes, so- fern der Einsatz einen ganzen Arbeitstag dauert. Auch für Fortbildung gilt diese Entgelt- fortzahlung, allerdings vari- iert diese je nach Bundesland. Die Aufwandsentschädigung wiederum kann nach den Re- gelungen in der Einkommens- steuer steuerfrei sein. Das Eh- renamt muss dazu bei einer gemeinnützigen Einrichtung, einem gemeinnützigen Verein oder bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausge- übt werden. Zwischen Idealismus und Überforderung Nicht jeder/jede ist für die selbstlose Art des Helfens geschaffen, denn: „Ehrenamt muss man sich leisten kön- nen.“ Das betrifft als Erstes die dafür nötige Zeit, die auf Kosten eigener Regeneration sowie der Familie geht. Doch Sinn und Umfeld des Eh- renamtes kompensieren bei vielen Stammhelfer*innen die Entscheidung gegen zusätz- liche Freizeit. Reichen aber Feierabend und Wochenen- de nicht aus, so werden Ur- laubstage eingesetzt – das ist zum einen nicht jedermanns Sache, zum anderen aber ten- diert jemand, der sich für ein Amt engagiert, dazu immer mehr Ämter anzusammeln. Auch Kolleg*innen sind nicht immer begeistert, wenn sie bei Abwesenheit vertreten müssen. Und wenn schon am Beginn die Arbeitslast höher als gedacht ist oder die Auf- gaben den eigenen Überzeu- gungen zuwiderlaufen, wird man nicht umhin kommen, seine soziale Ader auf einem anderen Gebiet für das Ge- meinwohl einzusetzen. Ad notam Berufsrechtlich ist auch ehrenamtliche ärztliche Tätigkeit bei der Ärztekammer anzumelden ... ... z. B. als wohnsitzärztliche Tätigkeit (wenn sie keine Niederlassung erfordert und außerhalb eines Anstellungs- verhältnisses erbracht wird) inkl. Berufshaftpflichtversi- cherung, SVS-Pflicht und anderer Einstufung beim Wohl- fahrtsfonds der Ärztekammer für Steiermark. Mag. Karin Flieder
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=