AERZTE Steiermark | November 2021
40 ÆRZTE Steiermark || 11|2021 lei s tungen übernehmen, um die jungen Kolleginnen und Kollegen zu entlas ten. Aber eigent lich wäre das eine strukturel le Aufgabe des Unternehmens KAGes. Der Dienstgeber habe Sorge zu tragen, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte keinen Schaden nehmen. Ignoriert und totgeschwiegen Tatsächlich würden diese Pro- bleme jedoch ignoriert und auch von der Politik regel- recht „totgeschwiegen“, warnt Wegscheider. Fortbildungstage mitnehmen können Er hat eine einfache Mi- nimalforderung: Ärztinnen und Ärzte in Ausbi ldung müssten ihre Ansprüche auf Fortbi ldung verlässl ich in das nächste Jahr mitnehmen können, um sie gegebenen- Für alle Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Corona-Zeit eine immense Belastung. Natür- lich auch für die jungen Ärz- tinnen und Ärzte in Ausbil- dung und selbst die Studie- renden. So weit, so schlecht, aber auch nicht anders als bei den Fach-Kolleginnen und -Kollegen bis zu den Leite- rinnen und Leitern. Nur einen Unterschied gibt es: Diese jungen Ärztinnen und Ärzte sind die Letzten in der Kette. Unter sich haben sie niemanden mehr. In Zeiten des Personalmangels und der Überbelastung können sie dringend notwendige Erho- lungsurlaube nicht konsumie- ren und selbst Ausbildungs- zeiten nicht nutzen, auf die sie Anspruch haben, kritisiert der steirische Turnusärzteob- mann Thomas Wegscheider. Solche Einschränkungen mö- gen begründet sein, „aber das darf nicht zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte in Aus- bildung gehen“, sagt Weg- scheider. Leiterinnen und Leiter übernehmen Die (meisten) Primarärz- tinnen und -ärzte nimmt der Turnusärztever t reter aus- drücklich in Schutz: Diese würden selbst Versorgungs- Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung – verspielte Zukunft Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung sind für ein Spitalsunternehmen das größte Kapital. Leider scheint die Steiermärkische Krankenanstaltenge- sellschaft KAGes sich dessen nicht bewusst zu sein. Zumindest handelt sie nicht danach, weiß der steirische Turnusärzteobmann Thomas Weg- scheider. Fotos: Pachernegg, Adobe Stock Sämtliche Fristen auf Grundla ge des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärzt lichen Aus-, Fort- und Weiter bildung sowie ärztlichen Be rufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausge setzt. Aus dem 2. COVID-19-Gesetz (21. 3. 2020) „Die jungen Kolleginnen und Kollegen haben es sich nicht ausgesucht, ihre Ausbildung in der Corona-Zeit machen zu müssen.“ Thomas Wegscheider ANGESTELLTE ÄRZTINNEN & ÄRZTE
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