AERZTE Steiermark | November 2021
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE 44 ÆRZTE Steiermark || 11|2021 Foto: Schiffer Terminfenstern (7 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr, 18 bis 23 Uhr). Und natürlich soll bei Visiten auch ein Ordinationsbesuch angeordnet werden können, wenn das aus ärztlicher Sixht indiziert ist. Regionen optimieren Einzelne Bereitschaftsdienst- Regionen haben sich als ver- kehrstechnisch schlecht be- wältigbar herausgestellt. Sie sollen daher geteilt werden. Konkret geht es um die Re- gion 05 (Judenburg), die ein- fach zu groß ist, die Region 12 (Weiz), die geteilt werden sollte, die Region 22 (Grat- wein-Frohnleiten), die wegen ihrer Größe von Norden nach Süden geteilt werden sollte. Und es geht um die Region Bruck an der Mur-Leoben, die einfach anders organisiert werden sollte (Angliederung von Leoben an die Region 07 Knittelfeld-Trofaiach). Diese Veränderungswünsche wur- den in einer Ärzteumfrage erhoben. von 18 bis 20 Uhr. Das Problem ist, dass die Gespräche über diese sinn- vollen Veränderungen bisher nur kursorisch stattfinden konnten. Stattdessen wurde ein Billig-Konzept des Lan- des bereits öffentlich kom- muniziert. „Ich fürchte, dem Land und den zuständigen Stellen war gar nicht bewusst, was sie mit ihrem unabgesprochenen Vorstoß für das ‚Billigmodell‘ Abendordinationen am Wochenende Bereitschaf tsdienstordinati- onen am Wochenende gibt es ja schon länger, derzeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 11 Uhr. Den Bedürfnissen der Bevöl- kerung und den Wünschen der Ärzt*innen würden Vor- mittagsordinationen von 9 bis 12 Uhr nach allgemeiner Ein- schätzung besser entsprechen. Eine wertvol le Ergänzung wären Abendordinationen an Wochenenden und Feiertagen anrichten. Damit werden die Bedürfnisse der Bevölkerung überhaupt nicht berücksich- tigt und die Frustration der Ärztinnen und Ärzte steigt. Wir wollen eine gemeinsame gute Lösung und keinen Streit, bei dem es vor allem für die Steirerinnen und Stei- rer nichts zu gewinnen gibt“, befürchtet Vizepräsident Christoph Schweighofer, Ob- mann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Ob noch eine sinnvolle Lösung möglich ist …? Ergeht an alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte für Allgemeinmedizin via E-Mail Ihr Mag. Horst S ngl.aerz Graz, 05 A 3-2.26 – RS Neukonzeption BD A Neukonzeption des Bereitschaftsdienstes (BD) in der Steiermark Artikel in der Kleinen Zeitung vom 5.11.2021 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Einleitend möchten wir festhalten, dass die bisherigen Gespräche mit Gesundheitsversorgungs-GmbH (GVG), dem Gesundheitsfonds und zufriedenstellend verlaufen sind. Daher sind wir über den heutigen Artikel in der Kleinen Zeitung verär Interna veröffe tlicht werden und der Ei druck erweckt wird, es läge Verhandlungsergebnis vor, obwohl es sich nur um die Ideen der Gesundheitsversorgungs-GmbH handelt. Wir haben bereits mehrfach sachliche Vorschläge zur Verbesserung Bereitschaftsdienstes in der Steiermark eingebracht, die bislang weitg wurden. Hier die wesentlichen Eckpunkte: Ad Honorar Der von der GVG unterbreitete Vorschlag, nur mehr eine für alle Reg einheitliche Bereitschaftspauschale in Höhe von € 220,- zu bezahlen In sämtlichen neun Regionen, für welche derzeit eine Pauschale von 290,- bezahlt wird, würde der Vorschlag der GVG zu einer künftigen H Die Ärztekammer für Steiermark, Körperschaft öffentlichen Rechts Haus der Medizin, Kaiserfeldgasse 29, A–8010 Graz, T. +43 (0) 316–8044–0, F. +43 (0) 316–815671 aek@aekstmk.or.at, www.aekstmk.or.at DVR 0054313 Neukonzeption des Bereitschaftsdienstes (BD) in der Steiermark Artikel in der Kleinen Zeitung vom 5.11.2021 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Einleitend möchten wir festhalten, dass die bisherigen Gespräche mit Gesundheitsversorgungs-GmbH (GVG), dem Gesundheitsfonds und zufriedenstellend verlaufen sind. Daher sind wir über den heutigen Artikel in der Kleinen Zeitung verär Interna veröff ntlicht w rden und der Eindruck erweckt wird, es läge Verha dlungsergebnis vor, obwohl es sich nur um die Ideen der Gesu dheitsversorg gs-GmbH handelt. Wir haben bereits mehrfach sachliche Vorschläge zur Verbesserung Bereitschaftsdienstes in der Steiermark eingebracht, die bislang weitg wurden. Hier die wesentlichen Eckpunkte: Ad Honorar Der von der GVG unterbreitete Vorschlag, nur mehr eine für alle Reg einheitliche Bereitschaftspauschale in Höhe von € 220,- zu bezahlen In sämtlichen neun Regionen, für welche derzeit eine Pauschale von 290,- bezahlt wird, würde der Vorschlag der GVG zu einer künftigen H fü en. Unser Vorschlag für die Abgeltung des Visitendienstes für die Region von Graz ist eine angemessene Pauschalhonorierung in der die Leist Bereitschaft, Visiten und Wegegeld enthalten sind. Zusätzlich fordern Pauschale für sp zielle Tage/Feiert ge wi z.B. 24. und 31.12., Oste Wir fordern auch, dass im Zuge des Visitendienstes zu besuchende Pati Ordination bestellt w rden können. „Ich fürchte, dem Land und den zuständigen Stellen war gar nicht bewusst, was sie mit ihrem unabgesprochenen Vorstoß für das ‚Billigmodell‘ anrichten.“ Christoph Schweighofer
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