AERZTE Steiermark | Dezember 2021

WIRTSCHAFT & ERFOLG WALTER HOCH Anhaltend niedrige Zinsen, Negativzinsen als Entgelte für die Verwahrung von grö- ßeren Summen und eine stei- gende Inflation – demgegenü- ber bieten Immobilien derzeit eine sichere, zukunftsträch- tige Anlageform und Pensi- onsvorsorge. Auch hat das Ei- genheim bzw. die Eigentums- wohnung in Zeiten verordne- ter Kontaktbeschränkungen, Gastro-Schließungen, Event- und Konzert-Absagen, Ein- reisesperren usw. einen stär- keren persönlichen und auch sozialen Wert gewonnen, so- dass die Ausgaben für ein schönes, lockdownkompen- sationsfähiges Zuhause umso lockerer sitzen. Erst recht, wenn aus Einkünften, Ersparnissen oder Erbschaften hin- reichend Ei- genkapital zur Ver- f ü g u ng steht. Al l das bewirkte, dass in Ös- terreich noch Reisebeschränkungen, Lockdowns – da werden die eigenen vier Wände umso kostbarer. Es gibt aber noch viele weitere gute Gründe, in schönes, nachhaltiges Wohnen und Häuser zu investieren. Mit Immobilien auf sicheren Anleger-S Illu: Adobestock, Shutterstock 32 ÆRZTE Steiermark || 12|2021 Es wird unterschieden, ob die/ der Kammerangehörige noch aktiv berufstätig war oder bereits eine Alters- oder In- validitätspension bezogen hat: y Bei Ableben während des aktiven Berufslebens werden EUR 31.000,00 ausbezahlt, wobei sich die Summe aus EUR 6.000,00 Bestattungsbei- hilfe und EUR 25.000,00 Hinterbliebenenunter- stützung zusammensetzt. y Wenn die/der Kam- merangehörige bereits eine Alters- oder Inva- liditätspension bezogen hat, wird die Bestat- tungsbeihilfe in Höhe von EUR 6.000,00 auf jeden Fall ausbezahlt. Die Höhe der Hinterbliebe- nenunterstützung ist einer- seits davon abhängig, wie viele Jahre die/der verstor- bene Kammerangehörige den vollen Beitrag geleistet hat, und andererseits, ob während des Bezugs der Alters- oder Invaliditäts- pension weiterhin Beiträge zur BHU geleistet wurden. Ein Anspruch darauf be- steht auch nur dann, wenn mind. 10 Jahre lang im ak- tiven Berufsleben der volle Beitrag geleistet wurde. Die Höhe der Hinterbliebenen- unterstützung schwankt – abhängig von den vollen Beitragsjahren – zwischen EUR 10.000,00 und EUR 25.000,00. Im Maximalfall wird ein Be- trag von insg. EUR 31.000,00 (EUR 6.000,00 Bestattungs- beihilfe und EUR 25.000,00 Hinterbliebenenunterstüt- zung) ausbezahlt. Bezugsberechtigte Auf die Auszahlung der BHU haben nacheinander ex lege Anspruch: y die Witwe/der Witwer bzw. der/die hinterblie- bene eingetragene Partner/in, y die Waisen, y sonstige gesetzliche Erben. Die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die BHU. Man kann sie bzw. ihn oder auch dritte Personen als Empfänger für den Erhalt der BHU bestimmen. Dazu ist die sogenannte BHU-Ver- fügung (diese kann auf der Homepage der Ärztekam- mer heruntergeladen wer- den) auszufüllen, gerichtlich oder notariell beglaubigt zu unterfertigen und anschlie- ßend beim Wohlfahrtsfonds zu hinterlegen. Das Team des Wohlfahrts- fonds steht für weitere Fra- gen gerne zur Verfügung: Tel.: (0316) 8044: DW 64: Carmen Renner DW 65: Ursula Fressel DW 66: Mag. Bernd Niehs DW 67: Kirstin Schauer Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Angehörige abgesichert (2/2): Sterbegeld Im Falle des Ablebens einer/eines Kam- merangehörigen steht den Hinterbliebenen auch ein einmaliges „Sterbegeld“ zu, die sogenannte Bestattungsbeihilfe und Hin- terbliebenenunterstützung (kurz BHU). nie so viele und so wertvolle Immobilien gehandelt wur- den wie im ersten Halbjahr 2021. Ungebrochen nach­ gefragt trotz steigendem Angebot In Österreich stiegen die durchchschnittlichen Miet- kosten für 1 m 2 von 5,30 Euro im Jahr 2005 auf 8,30 Euro im Jahr 2020, eine Steige- rung von 57 % (Quelle: ORF). Geförderte Wohnungen sind in diese Kalkulation ebenso einberechnet wie Betriebsko- sten, die Steiermark liegt mit 7,83 Euro pro m 2 im Bundes- ländervergleich in der Mitte. Wohnungen am freien Markt sind noch wesentlich teurer. So etwa werden schon mal 900 Euro für eine Wohnung mit 32 m 2 verlangt. Laut Margot Clement (RE/MAX Graz) liege die durchschnitt- liche Größe der Wohnungen bei ca. 68 m 2 , die

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