AERZTE Steiermark | Dezember 2021

ÆRZTE Steiermark || 12|2021 39 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Illu: Adobe Stock festgestellten Dropout– Rate nach dem Studienab- schluss von letztlich mehr als 30 % geeignete Maß- nahmen zu setzen, um die Ärzteausbildung und Berufstätigkeit von Me- dizinabsolventinnen und -absolventen in Österreich zu forcieren. y Im Rahmen der Bundes– Zielsteuerungskommission wäre vom Bundesminis­ terium für Soziales, Ge­ sundheit, Pflege und Konsumentenschutz darauf hinzuwirken, dass alle Lehrpraxisfördergeber (Bund, Länder, Sozialver- sicherung) ihre ausbezahl- ten Förderungen in die Transparenzdatenbank einmelden. Dabei wäre auch eine entsprechende Nutzung des Webtools zu prüfen. y Die vorliegenden und geplanten Evaluierungs- ergebnisse bzw. Konzepte zur Etablierung einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Allgemein- medizin wären vom Bun- desministerium für Sozi- ales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in die Entscheidung, diese Fachrichtung einzuführen, einfließen zu lassen. y Gemeinsam mit den Ländern, dem Dach- verband der Sozialver- sicherungsträger, den Krankenanstaltenträgern und der Österreichischen Ärztekammer wären vom Bundesministerium für Mehr als 1.700 haben im Jahr 2020 ihr Medizinstudi- um an den öffentlichen Med­ unis Wien, Graz und Inns- bruck abgeschlossen. Aber rund 31 Prozent davon – fast 550 – sind nicht im österrei- chischen Gesundheitssystem angekommen. Sie sind wohl gleich ins Ausland gewech- selt oder haben einen Beruf außerhalb der Gesundheits- versorgung gewählt. Dieser Verlust an ärztlicher Man- power verschärft nicht nur den Ärztemangel, sondern kostet die öffentliche Hand auch sehr viel Geld. Denn pro Absolventin bzw. Absolvent fallen Bundesausgaben zwi- schen knapp 542.000 (Wien) und 436.000 Euro (Graz) an. Zieht man den vom Rech- nungshof verwendeten Mit- telwert heran (rund 500.000 Euro pro Person), bleibt die Republik allein für das Jahr 2020 auf gut 270 Millionen Euro an Ausbildungskosten sitzen, die nicht der öster- reichischen Gesundheitsver- sorgung zugutekommen. Da diese Ausstiege unmittelbar nach dem Studienabschluss aber Jahr für Jahr – und nicht nur 2020 – stattfinden, gehen die Verluste innerhalb weni- ger Jahre in die Milliarden. Der Rechnungshof hat in dem Bericht auch „zentrale Emp- fehlungen“ veröffentlicht, um der Misere beizukommen. Sechs sind es geworden: y Gemeinsam mit den Me- dizinischen Universitäten und der Österreichischen Ärztekammer wäre vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten- schutz und vom Bundes- ministerium für Bildung, Wissenschaft und For- schung ein Konzept zur Sicherstellung einer regel- mäßigen, durchgängigen und institutionalisierten Abstimmung über Vor- haben und Maßnahmen für die gesamte Ausbil- dung zum Arztberuf zu erarbeiten. Dies auch vor dem Hintergrund der im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehenen Maßnahmen für die ärzt- liche Ausbildung. y Gemeinsam mit der Österreichischen Ärzte- kammer, den Ländern und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger wären vom Bundesmi- nisterium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von den Medizinischen Uni- versitäten im Lichte der RH-Bericht: Ein Drittel Verlust Ein eben erschienener Rechnungshofbericht bestätigt, was die Ärztekam- mer schon lange beklagt: Rund ein Drittel der Meduni-Absolventinnen und -absolventen kommt nicht im österreichischen Gesundheitssystem an. Das verschärft nicht nur den Ärztemangel, sondern kostet auch viel Geld: rund 270 Millionen Euro allein durch die „verlorenen“ jungen Ärztinnen und Ärzte des Jahres 2020. Sämtliche Fristen auf Grundla- ge des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärzt- lichen Aus-, Fort- und Weiter- bildung sowie ärztlichen Be- rufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausge- setzt. Aus dem 2. COVID-19-Gesetz (21. 3. 2020)

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