AERZTE Steiermark | Dezember 2021
42 ÆRZTE Steiermark || 12|2021 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Fotos: Schiffer, Adobe Stock „Hausrecht“ und Kassenvertrag: Fakten statt Behauptungen Müssen Kassenvertragsärztinnen und -ärzte Ungeimpfte ohne Rücksicht auf den Schutz anderer Patientinnen und Patienten, des Praxisteams und die eigene Sicherheit behandeln? ÖGK-Obmann Andreas Huss sieht das so, der Kassenvertrag ist differenzierter. Im Kassenvertrag (§ 11) steht: „Die Behandlungspf licht in der Ordination besteht gegen- über allen Anspruchsberech- tigten, die den Vertragsarzt aufsuchen.“ Es gibt aber auch den § 19, der diese allgemei- ne Behandlungspf licht ein- schränkt: „Der Vertragsarzt ist berechtigt, in begründeten Fällen die Behandlung eines Anspruchsberechtigten abzu- lehnen.“ Also, ganz so einfach, wie es sich der aktuelle ÖGK-Ob- mann Andreas Huss macht, ist es nicht. „Ärzte mit Kas- senvertrag haben mit uns einen Vertrag und gehen da- mit auch in die Behandlungs- pf licht ein. Menschen, die nicht geimpft sind, von der Behandlung auszuschließen, geht nicht.“ (ORF Steiermark) Im selben ORF-Bericht hat- te der Obmann der nieder- gelassenen Ärztinnen und Ärzte, Vizepräsident Chri- stoph Schweighofer, klarge- stellt, dass es zwar nicht ge- rechtfertigt sei, „Notfälle und akute Fälle abzuweisen“, dass Kassenvertragsärztinnen und -ärzte aber nicht gezwungen werden könnten, potenziell gefährliche Menschen in je- dem Fall zu behandeln. Denn das, was Huss so einfach sagt, dass dafür nur die ent- sprechenden Sicherheitsmaß- nahmen einzuhalten wären, lässt sich in vielen Ordina- tionen nicht ohne Weiteres bewerkstelligen. Es geht also darum, eine für alle Beteiligten – die geimpf- ten und die ungeimpf ten Patientinnen und Patienten – praktisch sichere und recht- lich saubere Lösung zu finden. Der einfache Praxisaushang „Wir behandeln nur Geimpf- te und Genesene mit gül- tigem Impfzertifikat“ wird dabei nicht ausreichen, auch wenn 856.311 Steirerinnen und Steirer (68,67 Prozent der Gesamtbevölkerung, Stand 11. Dezember 2021) dieses gül- tige Impfzertifikat besitzen. Denkbar ist jedenfalls eine Informationspf licht für die weder geimpften noch gene- senen Patientinnen und Pati- enten. Und zwar ohne, dass sie die Praxis stürmen. Denn nur wenn Ärztin/Arzt und Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter wissen, welches Risiko auf sie zukommt, können sie die entsprechenden Vorkeh- rungen treffen. Mindestanforderung für alle nicht dringlichen Fälle muss dabei jedenfalls die Einhal- tung der 3-G-Regelung und jedenfalls (auch für Akutfälle) die Bereitschaft sein, Abstand zu halten und eine FFP2-Mas- ke sachgerecht zu verwenden. Denn zwei Dinge will nie- mand: dass Praxen schließen müssen, weil dort Infizierte Andere angesteckt haben und dass Ärztinnen und Ärzte aus Sicherheitsgründen ihren Kassenvertrag zurücklegen wollen. „Finden wir gemeinsam eine menschengerechte und rechts- konforme Lösung“, lautet da- her der Appell der Ärztekam- mer Steiermark an die ÖGK. Abwesenheitsmeldungen bei Ordinations schließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokra- tisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelas- sene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vor genommen haben, wird die Meldung an die Ärzte kammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen wer- den in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46 ) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Ge- sundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st ). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung mel- den. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekam- mer Steiermark und auf ordinationen.st Schweighofer: Sicherheit muss gewährleistet sein.
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