AERZTE Steiermark | Dezember 2021

46 ÆRZTE Steiermark || 12|2021 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Innere Medizin Bezirk Südoststeiermark, Feldbach (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 Kinder- und Jugendheilkunde Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Fürstenfeld (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Hartberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 EUR 70.000,00 Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Vereinbarung Bezirk Murtal, Judenburg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 EUR 70.000,00 Anschubfinanzierung vorbehaltlich einer neuen Vereinbarung Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Friedberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 Lungenkrankheiten Bezirk Graz-Umgebung, Gratkorn (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 AUSSCHREIBUNG ALS NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Innere Medizin Bezirk Graz-Umgebung, Gratkorn (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Kapfenberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 Haut- und Geschlechtskrankheiten Bezirk Südoststeiermark, Bad Radkersburg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2022 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 11.01.2022 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für > Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steier- mark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Un- terlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Über- setzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes­ ärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Kranken- versicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Ver- tragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweize- rischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Stei- ermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversiche- rungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärzte- kammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135. Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu- chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

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