’21 12 mark, in Richtung KAGes. Schönreden schadet „der Glaubwürdigkeit der KAGes, damit aber auch der steirischen Gesundheitspolitik“, warnte Meister. Personalknappheit führe zu Überbelastung in den Diensten. Leidtragende seien aber immer auch die Patient*innen, die in den Landeskrankenhäusern sehr gute, aber zu wenige und zunehmend frustrierte Ärztinnen und Ärzte vorfänden. Sünden der Vergangenheit müssten ehrlich aufgearbeitet werden, statt dass die Verantwortlichen auf „Schema-F-Zentralisierung“ setzten. Ziel sei, den steirischen Ärzt*innen ein mit den Nachbarbundesländern vergleichbares, konkurrenzfähiges Einkommen zu gewährleisten. Und auf die sogenannten „Soft-Faktoren“ wie Kinderbetreuung nicht nur bei den Ärzt*innen, sondern auch bei der Pflege zu achten. Denn so sagte Meister: „Wir wollen nicht klagen, wir wollen, dass es besser wird. Und zwar für alle.“ Wunsch-Gutachten zeigen die Macht der Planer Soll etwa ein selbstständiges Ambulatorium genehmigt werden, muss laut Steiermärkischem Krankenanstaltengesetz ein positives Bedarfsgutachten seitens der GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) bzw. der GÖFP (Gesundheit Österreich Forschungs- und PlanungsgmbH) erstellt werden. 2021 wurden von der Ärztekammer Steiermark erhebliche Zweifel an der Objektivität von vier solchen Verfahren bzw. Gutachten aus den letzten Jahren erhoben: In die Kritik kamen etwa zueinander widersprüchliche Bedarfsgutachten mit undifferenzierten und nicht nachvollziehbaren Schlussfolgerungen. In einem anderen Fall wurden zwar die nicht-ärztlichen, nicht aber die ärztlichen Leistungen niedergelassener Ärzt*innen berücksichtigt und die bewerteten Leistungen stimmten mit den Antragsunterlagen nicht überein. Fall Nr. 3 erhielt eine positive Begutachtung, obwohl die bestehenden Angebote die Kennzahlen für die Versorgungsdichte erfüllten, teils sogar übererfüllten. Zu gesetzlich vorgegebenen Kriterien wie Wartezeit oder Auslastung bestehender Anbieter wurden keine Aussagen getroffen. Im Antrag von Fall Nr. 4 war der konkrete Standort der Einrichtung nicht angeführt und das Einzugsgebiet als Grundlage der Bedarfserhebung konnte nicht eindeutig festgestellt werden. Lange Zeit über stellten die Gesundheitsbehörden gemeinsam mit der Politik auf der einen Seite die allgemeinen Regeln für die andere Seite – die Ärzt*innen und das Pflegepersonal – auf. Seit geraumer Zeit gibt es mit den Planer*innen aber eine dritte Macht, die in meist ausgelagerten Gesellschaften im Eigentum der öffentlichen Hand agieren, Pläne entwickeln und deren Umsetzung evaluieren. Sie addieren sich – durchaus kräftig – zu den behördlichen Strukturen: So hat sich die Zahl der Mitarbeiter*innen im steirischen Gesundheitsfonds in den letzten 15 Jahren mehr als verdreifacht, während sie in den praktischen Bereichen des Gesundheitswesens eher stagnierte. Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark, monierte, dass diese Gesellschaften, die der Politik zuarbeiten, als einziges „Segment imGesundheitsbereich nicht leiden“. Die GÖG – Gesundheit Österreich GmbH – sei ein Beispiel dafür, so Lindner. 2021 wurden seitens der Ärztekammer Steiermark erhebliche Zweifel an Bedarfsgutachten seitens der GÖG bzw. GÖFP erhoben.
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