1 Negativbeispiel KA-AZG Harald Mayer, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzt*innen, verwies 2021 kritisch auf das KrankenanstaltenArbeitsgesetz, wo die Länder bereits seit 2014/15 das Sagen hätten. Mit Juli 2021 hätten durchschnittliche maximale Arbeitszeiten von 48 Stunden der Vergangenheit angehören sollen. Doch zeigte sich, dass die großzügig bemessene Übergangsfrist verlängert werden sollte, länger arbeiten wäre mit Zustimmung der Personalvertretung der betroffenen Person weiter möglich. Die Übergangsbestimmungen zu prolongieren, sei aber „nicht die Lösung“, widersprach Mayer den Spitalsträgern. Wie sähe das erst aus, wenn die Länder nun die gesamte Ausbildungsverantwortung in die Hände bekämen? Thomas Szekeres, Präsident der österreichischen Ärztekammer, hielt eine Erhöhung der Ausbi ldungskapazitäten an den Med Unis, wie von den Ländern propagiert, für einen Trugschluss. „Denn die Mobi lität hat stark zugenommen“, verwies Szekeres auf die gestiegene Abwanderung ins Ausland. ÄK-Steiermark-Präsident Lindner ergänzte, dass u. a. deshalb nur 60 bis 65 % der Med-Uni-Absolvent*innen in der Gesundheitsversorgung Österreichs ankommen würden. Auch forderte er mehr Engagement in der Lehrpraxis, denn fachärztliche Lehrpraxen seien bislang nur möglich, wenn Lehrpraxisinhaber*innen und junge Mediziner*innen die volle Last auf ihre Schulter nehmen. Steiermark Schlusslicht bei besetzten Ausbildungsstellen Bei der Vorarlberger KrankenhausBetriebsgesellschaft waren über 80 % der genehmigten Ausbildungsstellen tatsächlich besetzt; bei der KAGes gab es bei 1.892 genehmigten Stellen nur 776 besetzte bzw. 41 %. Wären es prozentuell so viele wie beim Spitzenreiter Vorarlberg gewesen, hätte die Zahl über 1.500 betragen, so aber war die Steiermark Schlusslicht. Vorwürfe an die Österreichische Ärztekammer bezüglich der Genehmigungen wies Angestellten-Obmann und ÄK-Vizepräsident Eiko Meister zurück: Es „müssten die Länder nur ihre Hausaufgaben machen und die Stellen besetzen, die sie genehmigt erhalten haben“. Weniger Stellen zu besetzen als genehmigt, sparte Gehälter, Genehmigungsverfahren durchzuführen verkam so zur „Beschäftigungstherapie“ der Spitäler, Ausbildungskapazitäten konnten so leichter knapp gehalten werden, die Belastung der ärztlichen Mitarbeiter*innen wurde so extrem hoch. Alles Kollateralschäden, die offenbar hingenommen wurden. Dienstrechtliches Medizinische Universität Graz: neue Betriebsvereinbarung Ab April 2021 wurde die neue Betriebsvereinbarung der Med Uni Graz wirksam. Die Eckpunkte: Die Forschungszeiten wurden erhöht und ad personam fixiert, Forschungs- und Lehrzeiten können nun prospektiv im Dienstplan erfasst werden. Das Alterswahlmodell wurde um die Möglichkeit ergänzt, ab dem 50. Lebensjahr die Dienste auf maximal 3 zu reduzieren. Die Wochenruhezeit wurde flexibilisiert. Wenn die Inanspruchnahme bei Journaldiensten mehr als 2/3 der Arbeitszeit beträgt, besteht nunmehr die Möglichkeit einer Evaluierung durch den Betriebsrat. 17 Kurienobmann Eiko Meister: „Die Länder müssten nur ihre Hausaufgaben machen und die Stellen besetzen, die sie genehmigt erhalten haben.“
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