’21 Kassenreform, bei der die Weichen tatsächlich neu und kompetent gestellt werden“. Natürlich würden die modernen State-of-the-Art-Leistungen – „für immer mehr, und für immer älter werdende Menschen“ – auch mehr kosten als bisher, aber „bei den Krankenhäusern Geld einsparen“. ÖGK-Erhöhungen 2020: + 2,93 % Das Mitte 2021 publizierte ÖGKVertragsergebnis für 2020 brachte eine Erhöhung für alle Fächer (außer Labormedizin) von 2,93 Prozent. 4,2 Millionen Euro betrug die Gesamterhöhung für die Allgemeinmedizin (3,32 %). Sie setzte sich zusammen aus der tarifwirksamen Erhöhung (lineare Erhöhung plus AM-Zuschlag) sowie einer nicht tarifwirksamen Erhöhung von zusätzlich 1,03 % (Einmalzahlung im Corona-Jahr). Die Ausnahmen: Keine Erhöhung gab es für die Labormedizin, die Radiologie lag um 0,03 Prozent unter den anderen Fachgruppen, wohingegen die Erhöhung für Kinder- und Jugendärzt*innen 6,11 % sowie das Plus für die Gynäkologie 7,57 % betrugen. Über alle Fachgruppen hinweg und inklusive Allgemeinmedizin betrug die Erhöhung gut 8,4 Millionen Euro oder 3,3 %, wobei 2,3 % tarifwirksam waren. Dazu kamen noch 2,7 Millionen Euro für neue Zusammenarbeitsformen. Kurienobmann und ÄK-Steiermark Vizepräsident Christoph Schweighofer über den Abschluss: „Es ist ein gutes Ergebnis für alle Fachgruppen – die 20 Christoph Schweighofer, Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte und ÄK-Vizepräsident, freute sich über ein gutes Ergebnis für alle Fachgruppen: 4,2 Mio. Euro Gesamterhöhung – und damit ein Plus von 2,93 Prozent über alle Fächer ausgenommen Labormedizin – und markante Verbesserungen für Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendheilkunde sowie 2,7 Mio. für neue Zusammenarbeitsformen. ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann Johannes Steinhart präsentierte 2021 den neuen, vereinheitlichten kassenärztlichen Leistungskatalog. Leistungskatalog aktualisiert Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte, stellte 2021 den neuen kassenärztlichen Leistungskatalog zusammen mit Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin, vor. Der erneuerte Katalog bildet „alle medizinischen Leistungen ab, die in den Ordinationen tatsächlich geleistet werden können“, so Steinhart. Welche es dann in den endgültigen Honorarkatalog schafften, hing von den Verhandlungen mit der ÖGK ab. Nötig wurde die Vereinheitlichung vor allem, weil das Leistungsspektrum, die Honorierung und der bürokratische Aufwand für bestimmte Medikamente etc. in den Bundesländern teils sehr uneinheitlich ausfielen. Veraltete Leistungskataloge waren lt. Steinhart auch mitverantwortlich, „dass sich immer weniger Mediziner für den Beruf des Kassenarztes entscheiden“. Steinhart verstand den neuen Katalog als „Beitrag der Ärztevertretung zu einer KURIE Niedergelassene Ärzte
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