’21 Standort im sehr nahe gelegenen Scheifling zu errichten. Dort versorgte bislang eine ärztliche Hausapotheke die Bürger*innen, die sich gegen den Apotheken-Schi ldbürgerstreich gewehrt hatten. Mit dem Ankauf eines Hauses mit leerstehendem Geschäftslokal war die rechtliche Verhinderung durch den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz stark eingeschränkt. Wenn die öffentliche Apotheke tatsächlich kommen würde, müsste auf Grund diverser rechtlicher Vorgaben die ärztliche Hausapotheke sofort schließen. Dann aber wäre zu befürchten, „dass sich für die Allgemeinpraxis in Scheifling keine Nachfolge finden lässt“, erklärte Christoph Schweighofer, Obmann der niedergelassenen Ärzt*innen und ÄKVizepräsident. Zudem könnte im Laufe der Zeit auch die Hausapotheke einer Ärztin im benachbarten Niederwölz „zum Handkuss kommen“. Falls es bei ihr zu einer Nachfolge käme, wäre auch dort keine Hausapotheke mehr möglich. Schweighofer forderte daher eine Gesetzesreparatur: „Öffentliche Apotheken dürfen ärztliche Hausapotheken nicht vernichten.“ Er bezog das in den Rahmen der oft beschworenen „Attraktivierung der Kassenmedizin“ mit ein: Darüber werde nur geplaudert, „während an vielen Stellen das Gegenteil passiert“, so Schweighofer. Christoph Schweighofer, Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte und ÄK-Vizepräsident, forderte Reparatur des Gesetzes: „Öffentliche Apotheken dürfen ärztliche Hausapotheken nicht vernichten.“ 24
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