Ärztekammer Steiermark – Leistungsbericht 2021

’21 lichst einfach zugänglichen Impfangebot, kann die Impfquote weiter erhöht werden“, so Samonigg. Klaus Vander räumte den nicht 100%igen Schutz der COVID-19-Impfungen ein, aber es sei „jedoch eindeutig erwiesen, dass sie einen wirklich guten Schutz vor schweren Verläufen bieten“. Nur rund 10 % der COVID-19-Patient*innen waren vollständig immunisiert, aber 90 % gar nicht. ÄK-Steiermark-Sektionsobmann Allgemeinmedizin Alexander Moussa, selbst intensiv impfender niedergelassener Arzt, verwies im Herbst 2021 darauf, dass „weit mehr als 400 steirische Ärztinnen und Ärzte schon selbständig Impfstoff für ihre Patienten und Patientinnen bei der Bundesbeschaffungsagentur BBG bestellen können“. Debatten über Impfpflicht und Befreiungsatteste Zehntausende Stellungnahmen langten gegen Ende des Jahres 2021 zum in Aussicht genommenen Impfpflichtgesetz ein, das im Februar 2022 dann tatsächlich in Kraft trat. Die Ärztekammer stellte zur Frage für oder gegen die Impfpflicht fest, dass es „aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht“ und der Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums keinen Grund gäbe, von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten. Außerdem wies sie darauf hin, „dass eine allfällige Verletzung einer Berufspf licht (…) durch die Disziplinarorgane der Österreichischen Ärztekammer geprüft“ und 34 entsprechend sanktioniert würde. Ob die Impfpflicht eine hohe Impfbeteiligung erwirken würde, darüber spalteten sich die Geister. Aber es gab auch keine belastbaren Studien dafür, dass eine COVID-19-Impfpflicht die COVID-19-Impfbeteiligung reduzieren würde. Die Österreichische Ärztekammer befürchtete vor allem, dass niedergelassene Ärzt*innen durch die im Gesetz ursprünglich vorgesehene Aufgabe, Impfbefreiungsatteste zu erstellen, unter gewaltigen Druck geraten würden. Das wurde auch in der Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben deutlich formuliert: „Grundsätzlich spricht Sektionsobmann Allgemeinmedizin Alexander Moussa freute sich, dass weit mehr als 400 steirische Ärzt*innen selbständig Impfstoff für ihre Patient*innen bei der Bundesbeschaffungsagentur BBG bestellen konnten.

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